Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung ab 70: Lohnt sich der Abschluss noch?

Von Dr. Katharina ReimannAktualisiert am 25. Oktober 20257 Min. Lesezeit

Was kostet eine Sterbegeldversicherung ab 70? Eine Fachanwältin für Erbrecht rechnet Beiträge, Auszahlung und die Einzahlungsfalle ehrlich gegeneinander auf.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was eine Sterbegeldversicherung ab 70 konkret kostet
  2. Die Einzahlungsfalle, über die Vermittler ungern sprechen
  3. Wann sich der Abschluss mit 70 trotzdem trägt
  4. Die Alternative, die ich häufiger empfehle
  5. Was passiert eigentlich, wenn Sie nichts tun
  6. Mein konkreter Rat für die Altersgruppen

In meiner Kanzlei sitzen mir oft Menschen Anfang siebzig gegenüber, die etwas regeln wollen, bevor es zu spät ist. Fast immer fällt früher oder später der Satz: “Ich habe da noch schnell eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, damit die Kinder nicht auf den Kosten sitzen bleiben.” Und fast genauso oft greife ich dann zum Taschenrechner, weil die Rechnung in diesem Alter selten so aufgeht, wie der Vertreter es am Küchentisch dargestellt hat.

Ich bin Juristin, keine Versicherungsmaklerin. Mich interessiert deshalb weniger der schönste Tarif als die nüchterne Frage: Was zahlen Sie ein, was kommt am Ende heraus, und wer haftet eigentlich, wenn Sie gar nichts tun. Genau das gehe ich hier durch.

Was eine Sterbegeldversicherung ab 70 konkret kostet

Die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter steil an, weil die Versicherung das Geld in immer weniger Jahren zusammenbekommen muss. Ein paar reale Zahlen aus den aktuellen Tarifrechnern, damit Sie eine Vorstellung haben:

Eintrittsalter Versicherungssumme Monatsbeitrag (Richtwert)
65 Jahre 7.000 Euro ca. 43 bis 48 Euro
70 Jahre 7.000 Euro ca. 55 bis 62 Euro
70 Jahre 10.000 Euro ca. 76 bis 82 Euro
80 Jahre 7.000 Euro ca. 130 bis 140 Euro
85 Jahre 5.000 Euro oft nur noch über Sonderkonditionen

Die Spannen kommen daher, dass jeder Anbieter anders kalkuliert und Frauen wegen der höheren Lebenserwartung in der Regel ein paar Euro mehr zahlen als Männer. Die Hannoversche etwa verlangt für 7.000 Euro mit 70 rund 55,72 Euro im Monatsbasistarif, bei 10.000 Euro sind es ab etwa 76 Euro. Dela liegt für 10.000 Euro bei gut 81 Euro. Das deckt sich mit dem, was ich von Mandanten an Verträgen auf den Tisch bekomme.

Wichtig ist die Beitragszahldauer. Manche Tarife lassen Sie bis ans Lebensende zahlen, andere stellen den Vertrag mit 85 oder 90 beitragsfrei. Klingt erst einmal kundenfreundlich. In Wahrheit ist diese Grenze nur in den Beitrag eingepreist, geschenkt bekommen Sie da nichts.

Die Einzahlungsfalle, über die Vermittler ungern sprechen

Hier wird es für mich als Juristin interessant, weil es eine schlichte Frage der Mathematik ist. Eine Sterbegeldversicherung ist kein Glücksspiel, bei dem im Todesfall plötzlich ein großer Betrag vom Himmel fällt. Sie ist im Kern ein Sparvertrag mit Versicherungsmantel. Sie zahlen die Summe weitgehend selbst an.

Rechnen wir es durch. 70 Jahre alt, 8.000 Euro Versicherungssumme, 55 Euro im Monat. Das sind 660 Euro im Jahr. Bis Sie die 8.000 Euro selbst eingezahlt haben, vergehen gut zwölf Jahre. Sie sind dann 82. Die statistische Lebenserwartung für eine heute 70-jährige Frau liegt nach den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes bei rund 88 Jahren, für einen Mann bei etwa 85. Beide leben also im Schnitt deutlich länger, als die Einzahlung der Versicherungssumme dauert.

Im Klartext: Bei einem durchschnittlichen Verlauf zahlen Sie mehr ein, als Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt bekommen. Den Rest behält die Versicherung als Verwaltung und Risikopuffer. Die Verbraucherzentrale weist seit Jahren darauf hin, dass sich diese Verträge gerade bei spätem Einstieg häufig nicht rechnen, und ich kann das aus den Akten nur bestätigen.

Das heißt nicht, dass das Produkt Betrug ist. Es heißt, dass Sie wissen sollten, wofür Sie zahlen: für die Sicherheit, dass das Geld garantiert da ist, egal wie lange Sie leben und ob Sie die Disziplin zum Sparen hätten. Diese Sicherheit kostet. Ob sie Ihnen den Aufpreis wert ist, ist eine ehrliche Frage, keine rhetorische.

Wann sich der Abschluss mit 70 trotzdem trägt

Es gibt Konstellationen, in denen ich niemandem abrate. Drei davon sehe ich regelmäßig:

  • Sie sind gesundheitlich angeschlagen und bekommen keine normale Lebensversicherung mehr. Die meisten Sterbegeldtarife verzichten auf eine Gesundheitsprüfung oder stellen nur ein, zwei Fragen. Wer mit 70 und einer Krebsdiagnose vorsorgen will, hat oft keine günstigere Alternative.
  • Sie wissen von sich, dass Sie kein angespartes Polster anrühren lassen, ohne es früher oder später auszugeben. Ein fester Vertrag ist dann disziplinierter als ein Tagesgeldkonto, an das Sie jederzeit herankommen.
  • Sie wollen den Kindern jede organisatorische Last abnehmen und legen Wert darauf, dass binnen weniger Tage Geld fließt, während das eigene Konto noch gesperrt ist.

Dieser letzte Punkt wird unterschätzt. Das Konto eines Verstorbenen wird von der Bank nicht automatisch eingefroren, aber die Erben kommen oft erst mit Sterbeurkunde und manchmal Erbschein heran, und das dauert. Die Versicherungssumme dagegen ist meist in wenigen Werktagen auf dem Konto der bezugsberechtigten Person. In der ersten Woche nach einem Todesfall ist das viel wert, das sehe ich in der Beratung immer wieder.

Die Alternative, die ich häufiger empfehle

Wer gesund ist und etwas Geld auf der hohen Kante hat, fährt mit zwei anderen Wegen oft besser.

Der erste ist ein simples, getrenntes Konto, am besten ein Tages- oder Festgeldkonto, auf das Sie 7.000 oder 8.000 Euro legen und das Sie für die Beerdigung vorgesehen haben. Sie verschenken keinen Cent an Verwaltung, die Zinsen bleiben bei Ihnen, und das Geld gehört zum Nachlass. Wichtig dabei: Hinterlegen Sie schriftlich, dass dieses Konto für die Bestattung gedacht ist, und richten Sie über eine transmortale Vollmacht oder einen Bezugsberechtigten dafür, dass jemand sofort darauf zugreifen kann.

Der zweite Weg ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto. Sie legen die Bestattung mit einem Bestatter konkret fest und zahlen den Betrag auf ein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto ein, etwa bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand. Der Vorteil gegenüber der Versicherung: Das Geld ist zweckgebunden und sozialhilfefest, was bei drohender Pflegebedürftigkeit relevant wird. Der Nachteil: Sie müssen den Betrag auf einen Schlag aufbringen.

Lösung Vorteil Nachteil
Sterbegeldversicherung Geld garantiert da, keine Gesundheitsprüfung, schnelle Auszahlung Bei spätem Einstieg oft Einzahlung über Auszahlung
Getrenntes Spar- oder Festgeldkonto Keine Kosten, volle Flexibilität, Zinsen bleiben Erfordert Disziplin, gehört zum sperrbaren Nachlass
Vorsorgevertrag mit Treuhand Zweckgebunden, sozialhilfefest Voller Betrag sofort fällig

Was passiert eigentlich, wenn Sie nichts tun

Diese Frage stelle ich meinen Mandanten gern zurück, weil viele die Versicherung aus einer diffusen Sorge heraus abschließen, ohne die Rechtslage zu kennen. Die ist nämlich klar geregelt.

Kostentragungspflichtig für die Beerdigung sind nach Paragraf 1968 BGB zuerst die Erben. Das gilt auch dann, wenn der Nachlass überschuldet ist. Schlagen alle das Erbe aus, greift die landesrechtliche Bestattungspflicht, und dann zahlen in der Regel die nächsten Angehörigen, also Ehepartner, Kinder, Eltern. Reicht deren Geld nicht, weil sie selbst bedürftig sind, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer einfachen Bestattung nach Paragraf 74 SGB XII.

Niemand bleibt in Deutschland unbestattet, weil kein Geld da ist. Das nehme ich vielen als erste Sorge. Was die Versicherung leistet, ist nicht, eine Beerdigung überhaupt erst möglich zu machen, sondern die Kinder vor der Vorfinanzierung und vor der Frage zu bewahren, ob das Sozialamt sich später am Nachlass schadlos hält.

Mein konkreter Rat für die Altersgruppen

Mit 65 lohnt sich ein Vertrag noch am ehesten, weil die Einzahldauer bis zur statistischen Lebenserwartung reicht und der Beitrag mit gut 45 Euro überschaubar bleibt. Achten Sie auf eine kurze Wartezeit von 6 bis 12 Monaten, nicht 36.

Mit 70 würde ich erst rechnen, dann entscheiden. Gesund und mit etwas Erspartem: lieber Festgeld oder Vorsorgevertrag. Vorerkrankt oder ohne Spardisziplin: dann ist die Versicherung vertretbar, aber begrenzen Sie die Summe auf realistische 5.000 bis 7.000 Euro statt der oft beworbenen 10.000.

Ab 80 und erst recht ab 85 rate ich in den allermeisten Fällen ab. Bei 130 Euro Monatsbeitrag haben Sie die 7.000 Euro nach gut vier Jahren selbst beisammen, und ab da subventionieren Sie schlicht die Versicherung. Wer in diesem Alter noch vorsorgen will und das Geld hat, geht direkt zum Bestatter und schließt einen Vorsorgevertrag. Das ist die ehrlichere Rechnung.

Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, holen Sie sich die genaue Wartezeit und eine Beitragsübersicht über die gesamte Laufzeit schriftlich. Wenn der Vermittler beim Wort “Gesamteinzahlung” zögert, wissen Sie schon, woran Sie sind.

Häufige Fragen

Was kostet eine Sterbegeldversicherung ab 70 Jahren im Monat?+

Für eine Versicherungssumme von 8.000 Euro zahlen 70-Jährige je nach Anbieter rund 50 bis 60 Euro monatlich, für 10.000 Euro etwa 76 bis 82 Euro. Frauen zahlen wegen der höheren Lebenserwartung meist etwas mehr als Männer. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, der Summe und der vereinbarten Zahldauer ab.

Ab wann zahlt man bei einer Sterbegeldversicherung mehr ein als die Auszahlung?+

Das hängt davon ab, wie lange Sie leben. Wer mit 70 einen Vertrag über 8.000 Euro abschließt und 55 Euro monatlich zahlt, hat die Versicherungssumme nach gut zwölf Jahren, also mit etwa 82, vollständig selbst eingezahlt. Lebt die Person länger, fließt mehr Geld in den Vertrag, als die Hinterbliebenen am Ende bekommen.

Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung ab 80 oder 85 noch?+

Selten. Ab 80 liegt der Beitrag für 7.000 Euro oft schon bei über 130 Euro im Monat. Bei dieser Höhe ist die Versicherungssumme bereits nach rund vier bis fünf Jahren aufgebraucht. Für sehr alte Menschen ist ein zweckgebundenes Treuhandkonto über einen Bestatter in den meisten Fällen die günstigere Lösung.

Wer muss die Beerdigung zahlen, wenn keine Versicherung da ist?+

Kostentragungspflichtig sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zuerst die Erben, unabhängig davon, ob sie das Erbe ausschlagen oder nicht. Reicht der Nachlass nicht, haften die nächsten Angehörigen über die landesrechtliche Bestattungspflicht. Wer bedürftig ist, kann beim Sozialamt eine Kostenübernahme nach Paragraf 74 SGB XII beantragen.

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