Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung: So funktioniert es

Von Michael BergnerAktualisiert am 27. März 20266 Min. Lesezeit

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung erklärt: Wartezeit, gestaffelte Auszahlung, Unfallklausel und ein ehrlicher Vergleich der Tarife 2026.

Inhaltsverzeichnis
  1. Ohne Gesundheitsprüfung heißt: der Versicherer sichert sich anders ab
  2. Was in der Wartezeit wirklich passiert
  3. Was das kostet: Tarife im Vergleich
  4. Die Rechnung, die Sie vor dem Abschluss machen sollten
  5. Der Punkt, den fast alle bei der Sozialhilfe übersehen
  6. Worauf ich beim Vertrag zuerst schaue

In meinen Jahren als Bestatter sitzen mir regelmäßig Angehörige gegenüber, die einen Ordner mit einer Sterbegeldversicherung mitbringen und sicher sind, dass jetzt alles bezahlt ist. Manchmal stimmt das. Und manchmal stelle ich beim Lesen fest, dass der Vertrag erst acht Monate alt war und der Verstorbene an einer Krankheit gestorben ist. Dann gibt es nicht die 10.000 Euro, sondern die eingezahlten Beiträge zurück, vielleicht 200 Euro. Das ist der Moment, in dem die meisten zum ersten Mal das Wort Wartezeit hören.

Genau darum geht es bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Sie sind leicht zu bekommen, fast jeder wird angenommen. Der Preis dafür steckt nicht nur im Beitrag, sondern in den ersten Jahren des Vertrags.

Ohne Gesundheitsprüfung heißt: der Versicherer sichert sich anders ab

Ein Versicherer will wissen, auf welches Risiko er sich einlässt. Bei der klassischen Variante fragt er deshalb nach Krankheiten, Medikamenten und Klinikaufenthalten. Wer ehrlich antwortet und schwer vorerkrankt ist, bekommt entweder einen Zuschlag oder eine Ablehnung.

Beim Tarif ohne Gesundheitsprüfung verzichtet er auf diese Fragen. Dafür baut er eine Sperre ein, die ihn vor dem schützt, was man eigentlich verschweigen wollte: die Wartezeit. In dieser Zeit ist man zwar versichert, aber bei Tod durch Krankheit greift der volle Schutz noch nicht. Erst danach zählt die komplette Summe.

Nebenbei: “ohne Gesundheitsprüfung” und “ohne Gesundheitsfragen” werden in der Werbung durcheinandergeworfen. In den meisten Fällen meint beides dasselbe. Es gibt aber Tarife, die ein, zwei sehr grobe Ausschlussfragen stellen, etwa ob man bettlägerig pflegebedürftig ist oder eine ärztlich festgestellte Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung hat, und sich trotzdem so nennen. Wer wirklich keinerlei Frage beantworten will, sollte in den Bedingungen nach dem Wort “Annahmegarantie” suchen.

Was in der Wartezeit wirklich passiert

Das ist der Punkt, den die großen Vergleichsseiten gern in einem Halbsatz abhandeln. Aus der Praxis lohnt es sich, genauer hinzusehen, denn die Anbieter regeln das unterschiedlich.

Es gibt grob zwei Modelle, was bei Krankheitstod während der Wartezeit ausgezahlt wird:

  • Beitragsrückgewähr: Sie bekommen die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück, oft verzinst mit einem kleinen Aufschlag. Bei einem jungen Vertrag sind das fast immer ein paar Hundert Euro, mehr nicht.
  • Gestaffelte Leistung: Der Versicherer zahlt einen wachsenden Anteil der Versicherungssumme. Zum Beispiel im ersten Jahr 25 Prozent, im zweiten 50 Prozent, ab dem dritten die volle Summe. Das ist die fairere Variante.

Wichtig ist die Ausnahme, über die zu wenig gesprochen wird: Bei einem Unfalltod zahlen praktisch alle Anbieter ab dem ersten Tag die volle Summe, auch mitten in der Wartezeit. Wer also durch einen Verkehrsunfall oder Sturz stirbt, ist sofort voll abgesichert. Die Sperre gilt ausschließlich für den Tod durch Krankheit. Ich rate jedem, der so einen Vertrag abschließt, genau diesen Absatz vorher zu lesen, weil “Unfall” je nach Bedingungswerk eng definiert sein kann.

Aus meiner Erfahrung wird ein Detail bei der Staffel gern übersehen. Die Prozentangaben beziehen sich auf das volle Versicherungsjahr, nicht auf jeden angefangenen Monat. Stirbt jemand im 13. Monat, gilt also der Satz für das zweite Jahr, nicht ein anteilig hochgerechneter Wert. Bei einem Vertrag, der erst wenige Wochen lief, kommt deshalb fast immer nur die Beitragsrückgewähr heraus, selbst wenn der Tarif eigentlich staffelt. Das erklärt, warum die ganz frischen Verträge im Trauerfall so wenig bringen.

Was das kostet: Tarife im Vergleich

Konkrete Zahlen sind genau das, was bei den meisten Ratgebern fehlt. Hier eine realistische Übersicht für eine Versicherungssumme von 10.000 Euro, Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr, Stand 2026. Die Spannen kommen aus aktuellen Tarifrechnern, die genaue Höhe hängt von Anbieter und Zahldauer ab.

Eintrittsalter Beitrag pro Monat Übliche Wartezeit Leistung in der Wartezeit
50 Jahre 28 bis 40 Euro 24 bis 36 Monate gestaffelt oder Beitragsrückgewähr
60 Jahre 42 bis 58 Euro 24 bis 36 Monate meist gestaffelt
70 Jahre 70 bis 95 Euro 36 Monate oft nur Beitragsrückgewähr

Zum Vergleich: Ein Tarif mit Gesundheitsprüfung liegt bei guter Gesundheit etwa 20 bis 30 Prozent darunter und hat keine Wartezeit. Wer mit 60 für 10.000 Euro statt 50 Euro nur 38 Euro zahlt, spart über 25 Jahre rund 3.600 Euro. Das ist der eigentliche Preis der bequemen Annahme.

Ein paar Namen, die mir in der Praxis und in den Vergleichen immer wieder begegnen, ohne dass ich eine Empfehlung ausspreche: Monuta und InterRisk werben mit Tarifen ganz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung, was die Beiträge nach oben treibt. ERGO arbeitet bei manchen Tarifen mit einer kurzen Wartezeit von sechs Monaten. Allianz und HanseMerkur sind ebenfalls in dem Segment unterwegs. Welcher passt, entscheidet sich am Alter und daran, wie schnell der volle Schutz da sein muss.

Die Rechnung, die Sie vor dem Abschluss machen sollten

Ich sehe oft, dass Menschen die Versicherung abschließen, ohne einmal nachzurechnen, ob sie sich gegenüber dem Sparen lohnt. Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung ist das doppelt wichtig, weil sie teurer sind.

Ein Beispiel mit echten Zahlen. Eintritt mit 65, Summe 10.000 Euro, Beitrag rund 60 Euro im Monat, Zahlung bis 85. Das sind 720 Euro im Jahr, über 20 Jahre 14.400 Euro für eine Auszahlung von 10.000 Euro. Wer also lange einzahlt und gesund alt wird, zahlt mehr ein, als am Ende herauskommt. Der Vorteil entsteht, wenn jemand früh stirbt, und genau dafür ist die Versicherung gedacht.

Daraus folgt eine einfache Faustregel, die ich Familien mitgebe:

  • Sind Sie gesund und unter 60, prüfen Sie zuerst einen Tarif mit Gesundheitsfragen. Günstiger, sofort voller Schutz.
  • Haben Sie ernste Vorerkrankungen, ist der Tarif ohne Prüfung oft die einzige realistische Option. Achten Sie dann auf eine gestaffelte Leistung statt reiner Beitragsrückgewähr.
  • Geht es Ihnen nur darum, dass die Kinder die Beerdigung nicht aus eigener Tasche zahlen, kann ein separates Konto oder ein Treuhandvertrag beim Bestatter günstiger sein.

Der Punkt, den fast alle bei der Sozialhilfe übersehen

Es gibt einen handfesten Grund, warum gerade Menschen mit wenig Geld diese Police behalten sollten. Eine angemessene Bestattungsvorsorge gilt als Schonvermögen. Sie wird in der Regel nicht auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet, solange die Summe in einem vernünftigen Rahmen bleibt, üblich sind Beträge bis etwa 8.000 bis 10.000 Euro. Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, darf ein klassisches Sparkonto bis auf einen kleinen Freibetrag aufbrauchen, eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge dagegen nicht. Das ist einer der wenigen echten Vorteile gegenüber dem reinen Sparen.

Worauf ich beim Vertrag zuerst schaue

Wenn mir jemand Bedingungen vorlegt, lese ich nicht zuerst den Beitrag, sondern diese Stellen:

  • Dauer der Wartezeit und ob es eine Staffel gibt. 36 Monate reine Beitragsrückgewähr ist die schlechteste Kombination.
  • Die Unfallklausel. Wird bei Unfalltod ab Tag eins die volle Summe gezahlt?
  • Bis wann Beiträge fällig sind. Manche Tarife laufen bis zum Tod, andere enden mit 85 oder nach einer festen Zahldauer, danach bleibt der Schutz bestehen.
  • Ob die Versicherungssumme zweckgebunden an die Bestattung ausgezahlt wird oder frei an die Erben geht. Für das Schonvermögen ist die Zweckbindung wichtig.

Ein letzter, ganz praktischer Rat aus dem Bestattungsalltag: Legen Sie die Police dorthin, wo die Angehörigen sie sofort finden, am besten zusammen mit einer Notiz zur Versicherungsnummer und zum gewünschten Ablauf der Beerdigung. Die schönste Absicherung nützt nichts, wenn der Vertrag erst Wochen nach der Beisetzung im Schreibtisch auftaucht. Und melden Sie den Todesfall innerhalb der Frist, die in den Bedingungen steht, oft sind es nur wenige Tage.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Gesundheitsfragen?+

In der Praxis meinen beide Begriffe meist dasselbe: Sie müssen keine Fragen zu Krankheiten oder Medikamenten beantworten und werden ohne ärztliche Untersuchung angenommen. Der Versicherer sichert sich stattdessen über eine Wartezeit ab, in der bei Krankheitstod nur eingeschränkt geleistet wird. Manche Anbieter stellen ein bis zwei sehr grobe Fragen (etwa zu Pflegestufe oder akut tödlicher Diagnose), nennen den Tarif aber trotzdem so.

Wie lange ist die Wartezeit bei einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?+

Üblich sind 6 bis 36 Monate, am häufigsten 24 oder 36 Monate. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit durch Krankheit, zahlt der Versicherer entweder nur die eingezahlten Beiträge zurück oder eine gestaffelte Teilsumme. Nach Ablauf der Wartezeit gilt die volle Versicherungssumme.

Wird bei einem Unfall sofort gezahlt?+

Ja, bei fast allen Tarifen besteht der volle Schutz bei Unfalltod ab dem ersten Tag, auch während der laufenden Wartezeit. Die Wartezeit gilt nur für den Tod durch Krankheit. Das steht in den Bedingungen unter Begriffen wie Unfalltod oder Unfallklausel, lesen Sie das vor dem Abschluss nach.

Für wen lohnt sich ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung?+

Vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen, die bei normaler Gesundheitsprüfung abgelehnt würden oder hohe Zuschläge zahlen müssten. Wer gesund ist, fährt mit Gesundheitsfragen meist 20 bis 30 Prozent günstiger und hat sofort vollen Schutz ohne Wartezeit.

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