Sterbegeldversicherung für Eheleute: Gemeinsam vorsorgen
Von Dr. Katharina ReimannAktualisiert am 1. März 20266 Min. Lesezeit
Sterbegeldversicherung für Eheleute: warum es keinen gemeinsamen Vertrag gibt, wie das Bezugsrecht funktioniert, welche Rabatte es gibt und was steuerlich gilt.
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In meiner Kanzlei sitzt regelmäßig eine Witwe mit zwei Versicherungsscheinen auf dem Schoß, beide auf den Namen des verstorbenen Mannes, und fragt mich, warum die eine Summe schon auf ihrem Konto ist und die andere seit acht Wochen blockiert. Die Antwort steht jedes Mal im Kleingedruckten unter “Bezugsrecht”. Das ist der eigentliche Knackpunkt bei der Vorsorge für Paare, und genau darüber schweigen die meisten Vergleichsseiten.
Den gemeinsamen Vertrag gibt es nicht
Lassen Sie mich mit der Enttäuschung anfangen, die ich oft vorwegnehmen muss. Eine Police, in der Mann und Frau zusammen versichert sind, existiert bei der Sterbegeldversicherung nicht. Was bei der Risikolebensversicherung als “verbundenes Leben” angeboten wird, hat hier kein Gegenstück. Jeder Ehegatte schließt einen eigenen Vertrag auf das eigene Leben ab, Punkt.
Wenn Sie also “Sterbegeldversicherung für Eheleute” in die Suche tippen, finden Sie kein Sonderprodukt. Sie finden zwei normale Verträge, die nebeneinander laufen. Das hat sogar einen handfesten Vorteil: Stirbt der eine Partner, läuft der Vertrag des anderen unberührt weiter, und die Summe aus dem ersten Vertrag steht sofort und vollständig zur Verfügung. Bei einem verbundenen Vertrag wäre nach der ersten Auszahlung oft Schluss.
Was die Anbieter mit “Partnertarif” oder “Eheleute-Tarif” bewerben, ist deshalb fast immer nur ein Rabatt, der greift, wenn beide gleichzeitig abschließen. Mehr steckt nicht dahinter.
Worauf es bei zwei Verträgen wirklich ankommt
Aus juristischer Sicht ist die Versicherungssumme nicht das Spannende. Spannend ist, was im Todesfall mit dem Geld passiert, und das hängt an einer Zeile im Antrag: dem Bezugsrecht.
Trägt Ihr Mann Sie namentlich als bezugsberechtigt ein, dann zahlt die Versicherung nach dem Tod direkt an Sie. Die Summe geht am Nachlass vorbei. Sie brauchen keinen Erbschein, Sie müssen nicht warten, bis sich alle Erben geeinigt haben, und Gläubiger des Verstorbenen kommen an dieses Geld in aller Regel nicht heran. In der Praxis liegt die Summe oft binnen ein bis zwei Wochen auf dem Konto, sobald die Sterbeurkunde vorliegt.
Fehlt dieser Eintrag, fällt die Leistung in den Nachlass. Dann gilt die Erbfolge, und bei mehreren Erben, etwa Kindern aus erster Ehe, muss sich die Erbengemeinschaft einigen. Genau das ist der Grund, warum bei meiner Mandantin der eine Vertrag blockiert war: Ihr Mann hatte beim Wechsel des Anbieters vergessen, das Bezugsrecht neu einzutragen.
Ich rate Ehepaaren deshalb zu drei Dingen, die nichts kosten und viel Ärger sparen:
- Beide Partner gegenseitig namentlich eintragen (nicht nur “mein Ehegatte”, sondern Vor- und Nachname), damit es bei einer späteren Scheidung oder Wiederheirat keine Zweifel gibt.
- Bei jedem Anbieterwechsel das Bezugsrecht neu setzen. Es wandert nicht automatisch mit.
- Einen Ersatz benennen für den Fall, dass beide Partner kurz nacheinander versterben. Sonst landet das Geld doch wieder im Nachlass.
Was kostet das für ein Paar
Weil es zwei Verträge sind, zahlen Sie zwei Beiträge. Die Höhe hängt am Eintrittsalter, der Summe und daran, ob der Tarif Gesundheitsfragen stellt. Hier ein realistischer Querschnitt für 2026, pro Person und Monat, bei lebenslanger Beitragszahlung und 8.000 Euro Summe:
| Alter beim Abschluss | Beitrag pro Person | Beide zusammen | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 50 Jahre | ca. 22 bis 30 € | ca. 44 bis 60 € | meist mit Gesundheitsfragen günstiger |
| 55 Jahre | ca. 26 bis 36 € | ca. 52 bis 72 € | Wartezeit oft 1 bis 3 Jahre |
| 60 Jahre | ca. 32 bis 45 € | ca. 64 bis 90 € | hier wird der Vergleich wichtig |
| 65 Jahre | ca. 42 bis 58 € | ca. 84 bis 116 € | Sparkonto langsam prüfenswert |
Ein typisches Beispiel aus der Beratung: Ehepaar, beide 57, je 7.500 Euro Summe, zwei solide Tarife. Sie landen bei rund 28 bis 34 Euro pro Person, also etwa 60 Euro im Monat fürs Paar. Über zwanzig Jahre sind das knapp 14.000 Euro eingezahlte Beiträge gegen 15.000 Euro Auszahlung. Viel Rendite ist das nicht, und das sollte man wissen, bevor man unterschreibt.
Der Partnerrabatt und was er taugt
Einige Versicherer geben einen Nachlass, wenn beide Eheleute zusammen abschließen. Üblich sind 3 bis 10 Prozent auf den Beitrag, manchmal nur im ersten Jahr, manchmal dauerhaft. Bei 60 Euro Monatsbeitrag fürs Paar reden wir also über zwei bis sechs Euro im Monat. Schön mitzunehmen, aber kein Grund, deshalb den teureren Anbieter zu wählen.
Ich sehe in den Unterlagen meiner Mandanten oft das Gegenteil: Ein groß beworbener “Eheleute-Tarif ohne Gesundheitsprüfung” ist am Ende deutlich teurer als zwei schlanke Einzeltarife mit ein paar Fragen zum Gesundheitszustand. Wer keine Fragen stellt, kalkuliert das Risiko vorsichtshalber teurer. Den Rabatt zahlen Sie dann über den höheren Grundbeitrag doppelt zurück.
Worauf ich beim Vergleich wirklich achten würde, in dieser Reihenfolge:
- Wartezeit: Stirbt der Versicherte in den ersten 12 bis 36 Monaten an einer Krankheit, zahlen viele Tarife nur die Beiträge zurück, nicht die volle Summe. Bei einem Unfall greift der Schutz dagegen sofort.
- Gesundheitsfragen: Wer gesund ist, fährt mit Fragen günstiger.
- Beitragsfreiheit im Alter: Manche Tarife stellen ab 85 die Zahlung ein, der Schutz bleibt. Das ist mehr wert als ein kleiner Anfangsrabatt.
- Erst danach der Partnerrabatt.
Das Steuerdetail, das fast alle übersehen
Als Erbrechtlerin werde ich diese Frage oft gestellt: Muss ich die Auszahlung versteuern? Die kurze Antwort lautet, im Normalfall nein, aber der Grund ist wichtiger als die Antwort.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung. Die Todesfallleistung unterliegt nicht der Einkommensteuer. Sie zählt aber zum erbschaftsteuerlichen Erwerb. Und genau hier kommt das Bezugsrecht zurück ins Spiel: Bekommt der überlebende Ehegatte die Summe als namentlich Bezugsberechtigter, gilt sein Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro. Bei 8.000 oder 10.000 Euro Versicherungssumme ist dieser Freibetrag nie ein Thema, selbst wenn noch ein Haus dazukommt, solange das Gesamtvermögen unter der halben Million bleibt.
Anders sieht es aus, wenn nicht der Ehegatte, sondern zum Beispiel eine entferntere Person oder ein Patenkind bezugsberechtigt ist. Deren Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro, und der ist bei einem größeren Erbe schnell ausgeschöpft. Für die allermeisten Paare ist die Sterbegeldsumme steuerlich also harmlos. Nur wer ohnehin ein Vermögen oberhalb der Freibeträge vererbt, sollte das mit der gesamten Nachlassplanung zusammen anschauen.
Wann sich der ganze Aufwand für Paare nicht mehr lohnt
Ich bin keine Versicherungsmaklerin, und gerade deshalb sage ich offen: Nicht jedes Ehepaar braucht zwei dieser Verträge. Wenn beide Partner um die 70 sind und ein paar tausend Euro auf einem Tagesgeldkonto liegen haben, ist das Geld dort flexibler und ohne Wartezeit verfügbar. Bei einem Abschluss mit 70 zahlen viele über die statistische Restlebenszeit mehr ein, als am Ende herauskommt. Die Verbraucherzentrale rät in diesem Alter eher ab, und ich teile diese Linie.
Sinnvoll wird der Vertrag dagegen, wenn einer von Ihnen krank ist oder Sie sicher sein wollen, dass im Trauerfall sofort Geld da ist, ohne dass jemand an gemeinsame Konten heranmuss, die bei einem Todesfall manchmal vorübergehend gesperrt werden. Dieser Liquiditätseffekt, sofort verfügbares Geld am Konto vorbei, ist für viele Paare der eigentliche Wert, nicht die Rendite.
Wenn Sie nach dem Lesen nur eine Sache tun, dann holen Sie heute Abend beide Versicherungsscheine heraus und prüfen Sie, ob unter “Bezugsberechtigung” jeweils der andere mit vollem Namen steht. Steht da “gesetzliche Erben” oder gar nichts, rufen Sie morgen beim Versicherer an. Die Änderung ist kostenlos, dauert fünf Minuten und entscheidet später darüber, ob Ihr Partner zwei Wochen oder zwei Monate auf das Geld wartet.
Häufige Fragen
Gibt es eine gemeinsame Sterbegeldversicherung für Ehepaare?+
Nein. Anders als bei mancher Risikolebensversicherung gibt es keinen verbundenen Vertrag, der beide Partner in einer Police absichert. Jeder Ehegatte schließt einen eigenen Vertrag auf das eigene Leben ab. Einige Versicherer gewähren aber einen Partnerrabatt, wenn beide gleichzeitig unterschreiben.
Wer bekommt das Geld, wenn ein Ehepartner stirbt?+
Das richtet sich nach dem Bezugsrecht in der Police, nicht nach der Ehe. Ist der Partner namentlich als Bezugsberechtigter eingetragen, bekommt er die Summe direkt und schnell, am Nachlass und am Erbschein vorbei. Ohne Eintrag fällt die Leistung in den Nachlass und alle Erben müssen sich einigen.
Muss der überlebende Ehepartner die Auszahlung versteuern?+
Die Auszahlung selbst ist keine Einkommensteuer-Sache. Sie zählt aber zum erbschaftsteuerlichen Erwerb. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, deshalb fällt bei einer Summe von 8.000 oder 10.000 Euro praktisch nie Steuer an. Kritisch wird es nur bei sehr großen Vermögen.
Lohnt sich ein Partnertarif oder lieber zwei einzelne Verträge?+
Beides sind technisch zwei Einzelverträge. Ein Partnertarif ist nur ein Rabatt-Etikett, oft 3 bis 10 Prozent. Achten Sie nicht auf das Etikett, sondern auf Wartezeit, Gesundheitsfragen und Beitrag. Ein günstiger Einzeltarif ohne Partnerlabel kann unterm Strich billiger sein.