Bestattungsvorsorge

Alternativen zur Sterbegeldversicherung: Sparkonto, Treuhand und Co.

Von Dr. Katharina ReimannAktualisiert am 10. November 20257 Min. Lesezeit

Welche Alternative zur Sterbegeldversicherung lohnt sich? Treuhandkonto, Sparbuch mit Sperrvermerk und Risikolebensversicherung im Vergleich, mit echten Zahlen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Warum die Sterbegeldversicherung so oft das schlechteste Geschäft ist
  2. Das Treuhandkonto: rechtlich die sauberste Lösung
  3. Sparbuch mit Sperrvermerk: nicht das, was viele glauben
  4. Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung: der Unterschied, den viele verwechseln
  5. Steuern und Erbe: der Punkt, den fast niemand erklärt
  6. Die Alternativen im direkten Vergleich
  7. Was ich Mandanten konkret rate

Wenn ich in der Kanzlei höre, jemand habe mit 68 noch schnell eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, damit “die Kinder nichts zahlen müssen”, dann frage ich meistens zuerst nach dem Versicherungsschein. Oft steht dort eine Versicherungssumme von 8.000 Euro, und wenn man die monatlichen Beiträge über die statistische Restlebenszeit hochrechnet, zahlt die versicherte Person am Ende mehr ein, als jemals ausgezahlt wird. Genau hier setzt die Frage nach einer Alternative an.

Ich bin Erbrechtlerin, keine Versicherungsmaklerin. Mich interessiert weniger der schöne Prospekt als die Frage: Wo landet das Geld am Ende rechtlich, wer kann darauf zugreifen, und hält die Vorsorge auch dann stand, wenn das Sozialamt oder ein Gläubiger mitliest. Aus dieser Brille schaue ich auf die gängigen Alternativen.

Warum die Sterbegeldversicherung so oft das schlechteste Geschäft ist

Die Verbraucherzentrale formuliert es klar: Gerade bei Älteren sind schnell mehr Beiträge geflossen, als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten. Das liegt an der Kalkulation. Der Beitrag richtet sich nach dem Sterberisiko, und das steigt mit jedem Lebensjahr. Wer mit 65 oder 70 abschließt, zahlt hohe Beiträge für eine relativ kurze, statistisch erwartbare Laufzeit.

Dazu kommt die Wartezeit. Viele Tarife zahlen in den ersten ein bis drei Jahren bei Tod durch Krankheit nicht die volle Summe, sondern erstatten nur die eingezahlten Beiträge, manchmal mit einem kleinen Zuschlag. Stirbt jemand kurz nach Abschluss, war die Versicherung also kaum mehr als ein verzinstes Sparbuch mit Vertragsbindung.

Was selten erwähnt wird: Die ausgezahlte Summe fällt, wenn kein konkreter Bezugsberechtigter benannt ist, in den Nachlass. Dann teilen sich alle Erben das Geld, und wer die Rechnung des Bestatters wirklich bezahlt hat, muss seinen Anteil unter Umständen erst erstreiten. Ich habe solche Streitigkeiten zwischen Geschwistern erlebt, die sich an einer 6.000-Euro-Police entzündet haben.

Das Treuhandkonto: rechtlich die sauberste Lösung

Für die meisten meiner Mandanten, die heute schon über das nötige Geld verfügen, ist die Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto die beste Alternative. Das Prinzip: Sie schließen einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter, legen Bestattungsart, Sarg oder Urne, Trauerfeier und Grabart fest, und der vereinbarte Betrag wird nicht beim Bestatter, sondern bei einer unabhängigen Treuhandgesellschaft hinterlegt.

In Deutschland sind das vor allem die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die Treuhandstelle DBD und die Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Geld liegt dort separiert vom Vermögen des Bestatters. Geht das Bestattungshaus pleite, ist Ihre Einlage nicht Teil der Insolvenzmasse. Genau deshalb taugt ein direktes Konto beim Bestatter nichts.

Der entscheidende Punkt aus erbrechtlicher Sicht: Das zweckgebundene Treuhandgeld gehört nicht zur Erbmasse. Es wird im Todesfall direkt zur Bezahlung der Bestattung verwendet, ohne durch die Erbauseinandersetzung zu laufen. Und es ist als angemessene Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Wer Grundsicherung im Alter oder später Sozialhilfe bezieht, darf eine solche Vorsorge in angemessener Höhe behalten, sie zählt nicht zum verwertbaren Vermögen.

Sparbuch mit Sperrvermerk: nicht das, was viele glauben

Das Sparbuch mit Sperrvermerk wird oft als billige Treuhand-Alternative empfohlen. Sie legen ein Konto an, hinterlegen den Betrag und versehen es mit dem Vermerk, dass nur gegen Vorlage einer Sterbeurkunde ausgezahlt wird. Das Sparbuch kommt in den Tresor des Bestatters.

In der Praxis hat das zwei Haken, die in den meisten Ratgebern untergehen. Erstens fehlt die echte Zweckbindung. Das Guthaben gehört weiterhin Ihnen und ist theoretisch jederzeit angreifbar, auch durch eigene Gläubiger zu Lebzeiten. Zweitens, und das ist der wichtigere Punkt: Das Sozialamt erkennt ein einfaches gesperrtes Sparbuch nicht automatisch als geschützte Bestattungsvorsorge an. Es kann zum verwertbaren Vermögen gezählt werden. Der Sperrvermerk regelt nur die Auszahlung, nicht die rechtliche Schutzwirkung.

Wer also vorsorgt, weil womöglich später Pflegekosten das Vermögen aufzehren, sollte sich nicht auf das Sparbuch verlassen. Für jemanden mit stabilem Vermögen und ohne Sozialleistungsbezug ist es dagegen eine günstige, unkomplizierte Lösung.

Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung: der Unterschied, den viele verwechseln

Diese beiden Produkte werden ständig durcheinandergeworfen, dabei lösen sie verschiedene Probleme.

Die Risikolebensversicherung sichert das finanzielle Risiko eines frühen Todes ab. Stirbt der Hauptverdiener mit 40, bekommt die Familie eine große Summe, oft 100.000 Euro oder mehr, um Kredit, Miete und Lebensunterhalt zu stemmen. Sie ist im Verhältnis günstig, weil die meisten Versicherten die Laufzeit überleben und der Vertrag dann ohne Auszahlung endet, meist mit 65 oder 75 Jahren. Für eine Beerdigung im hohen Alter zahlt sie schlicht nicht mehr.

Die Sterbegeldversicherung zahlt eine kleine Summe lebenslang, egal wie alt Sie werden, zweckgebunden für die Bestattung. Dafür ist sie pro abgesichertem Euro teuer.

Kurz gesagt: Solange Angehörige finanziell von Ihnen abhängen, ist die Risikolebensversicherung das passende Instrument. Geht es nur noch darum, die eigene Beerdigung zu finanzieren, ist meist weder die eine noch die andere die günstigste Wahl, sondern angespartes oder hinterlegtes Geld.

Steuern und Erbe: der Punkt, den fast niemand erklärt

Eine Frage, die in den Versicherungsratgebern komplett fehlt, höre ich in der Beratung regelmäßig: Muss auf die Vorsorge oder das Sterbegeld Erbschaftsteuer gezahlt werden?

Die kurze Antwort: Bestattungskosten mindern den steuerpflichtigen Nachlass. Das Finanzamt erkennt für Beerdigung, Grabstein und die Abwicklung des Nachlasses einen Pauschbetrag von 10.300 Euro an, ohne dass Sie einzelne Belege einreichen müssen. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, können sie mit Nachweis angesetzt werden. Wer also zweckgebunden über eine Treuhand vorsorgt, verschiebt diese Kosten faktisch aus dem steuerpflichtigen Vermögen heraus, bevor es überhaupt zur Berechnung kommt.

Anders sieht es bei Versicherungssummen mit benanntem Bezugsberechtigten aus. Zahlt eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung an eine konkrete Person, kann dieser Betrag der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind. Bei Ehegatten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro, sodass die meisten kleinen Bestattungspolicen ohnehin steuerfrei bleiben. Wichtig ist es trotzdem, das Bezugsrecht bewusst zu setzen und nicht dem Zufall zu überlassen.

Die Alternativen im direkten Vergleich

Eine durchschnittliche Bestattung kostet 2026 je nach Region und Form zwischen rund 6.000 und 12.000 Euro. Eine schlichte Feuerbestattung mit Urnengrab liegt am unteren Ende, eine Erdbestattung mit Trauerfeier, Stein und Pflege deutlich darüber. An dieser Zielsumme sollten Sie die Alternativen messen.

Lösung Zweckbindung Schutz vor Sozialamt Fällt in den Nachlass Geeignet für
Treuhandkonto (Vorsorgevertrag) ja, fest ja, in angemessener Höhe nein Wer Geld hat und sicher vorsorgen will
Sparbuch mit Sperrvermerk nur Auszahlung geregelt meist nein ja Stabiles Vermögen, kein Leistungsbezug
Tagesgeld / ETF-Sparen keine nein ja Wer Rendite und Flexibilität will
Risikolebensversicherung nein entfällt je nach Bezugsrecht Junge Familien mit Verdienerrisiko
Sterbegeldversicherung ja teils je nach Bezugsrecht Selten erste Wahl im Alter

Wer noch Zeit und Disziplin hat, fährt mit eigenem Sparen oft am besten. Ein Tagesgeldkonto bleibt flexibel, ein breit gestreuter ETF bringt über zehn bis fünfzehn Jahre mehr Rendite, schwankt aber. Der Nachteil: Dieses Geld ist nicht zweckgebunden und nicht vor dem Sozialamt geschützt. Es fällt in den Nachlass, und wer die Beerdigung zahlt, muss es sich aus der Erbmasse holen.

Was ich Mandanten konkret rate

Die Wahl hängt weniger vom Produkt ab als von Ihrer Lage. Drei Fragen führen fast immer zur Antwort:

  • Haben Sie das Geld schon, oder müssen Sie es erst ansparen? Wer es hat, hinterlegt es zweckgebunden. Wer es nicht hat, sollte nicht zur teuren Versicherung greifen, sondern monatlich auf ein eigenes Konto sparen.
  • Droht später Bezug von Grundsicherung oder Sozialhilfe, etwa wegen Pflege? Dann ist die Treuhandlösung fast alternativlos, weil nur sie als Schonvermögen anerkannt wird.
  • Hängen noch Menschen finanziell an Ihrem Einkommen? Dann ist die Risikolebensversicherung das richtige Werkzeug, parallel zur Bestattungsvorsorge, nicht statt ihr.

Eine kleine, oft vergessene Maßnahme zum Schluss: Legen Sie dort, wo das Vorsorgegeld liegt, schriftlich nieder, wer informiert werden muss und welcher Bestatter beauftragt ist. Ich habe Akten gesehen, in denen eine ordentliche Vorsorge existierte, die Angehörigen aber drei Wochen lang nichts davon wussten und die Beerdigung aus eigener Tasche vorstreckten. Vorsorge wirkt nur, wenn jemand sie findet.

Häufige Fragen

Fällt das Geld auf einem Treuhandkonto in den Nachlass?+

Nein. Eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto gehört rechtlich nicht zur Erbmasse. Sie wird im Todesfall direkt an den Bestatter ausgezahlt und taucht in der Erbauseinandersetzung nicht auf. Das schützt die Vorsorge auch vor Gläubigern der Erben.

Darf das Sozialamt auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk zugreifen?+

Ein einfaches Sparbuch zählt grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen und kann auf das Schonvermögen angerechnet werden. Nur eine echte zweckgebundene Treuhandlösung in angemessener Höhe ist als Bestattungsvorsorge geschützt. Der Sperrvermerk allein reicht dem Amt oft nicht.

Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung, was ist besser?+

Beide haben unterschiedliche Zwecke. Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene gegen den frühen Tod eines Verdieners ab und endet meist mit 65 oder 75. Die Sterbegeldversicherung zahlt eine kleine Summe lebenslang für die Beerdigung. Für reine Bestattungsvorsorge im Alter ist meist keine von beiden die günstigste Wahl.

Wie viel kostet eine Beerdigung in Deutschland im Schnitt?+

Eine durchschnittliche Bestattung liegt 2026 je nach Region und Form zwischen etwa 6.000 und 12.000 Euro. Eine schlichte Feuerbestattung mit Urnengrab ist deutlich günstiger als eine Erdbestattung mit aufwendiger Trauerfeier und Grabstein.

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