Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung Auszahlung ohne Erbschein: Geht das?

Von Michael BergnerAktualisiert am 30. Oktober 20257 Min. Lesezeit

Sterbegeldversicherung Auszahlung ohne Erbschein: wann es klappt, welche Unterlagen reichen, was das Bezugsrecht damit zu tun hat und wann es trotzdem teuer wird.

Inhaltsverzeichnis
  1. Die kurze Antwort: meistens ja
  2. Woran das wirklich hängt
  3. Welche Unterlagen der Versicherer wirklich sehen will
  4. Der teure Weg, wenn der Erbschein doch kommt
  5. Erbschein, Testament, Bezugsrecht: was zählt eigentlich?
  6. Wenn mehrere sich um das Geld streiten
  7. Was Sie heute konkret tun können

Ich sehe das fast jede Woche. Eine Tochter sitzt mir gegenüber, der Vater ist seit drei Tagen tot, die Beerdigung muss organisiert werden, und sie fragt mich, woher sie das Geld nehmen soll. Die Sterbegeldversicherung gibt es ja, 8.000 Euro waren versprochen. Nur sagt ihre Bank, sie brauche dafür einen Erbschein. Und der dauert. In der Hälfte dieser Fälle stimmt das gar nicht. Es hängt an einem einzigen Eintrag im Vertrag, den kaum jemand kennt, und genau darum geht es hier.

Die kurze Antwort: meistens ja

Eine Sterbegeldversicherung wird in den allermeisten Fällen ohne Erbschein ausgezahlt. Das ist nicht die Ausnahme, das ist der Normalfall, jedenfalls wenn der Vertrag richtig aufgesetzt war. Entscheidend ist das sogenannte Bezugsrecht. Steht im Vertrag eine konkrete Person als Bezugsberechtigter, dann zahlt der Versicherer das Geld direkt an diese Person aus. Der Versicherer fragt dann nicht, wer erbt. Er fragt nur, wer im Vertrag steht.

Das läuft komplett an der Erbfolge vorbei. Die Versicherungssumme gehört in diesem Moment juristisch gar nicht zum Nachlass, sondern fällt direkt dem Begünstigten zu. Deshalb braucht es auch keinen Nachweis darüber, wer Erbe ist, und ein Erbschein ist genau so ein Nachweis. Wer namentlich begünstigt ist, kommt an das Geld, selbst wenn er gar nicht erbt oder das Erbe ausschlägt.

Das verwechseln viele. Bezugsrecht und Erbe sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich habe Fälle erlebt, in denen die im Vertrag eingetragene Nichte das Sterbegeld bekam, während die Erbengemeinschaft sich noch um den Rest des Nachlasses stritt.

Woran das wirklich hängt

Wenn man genau hinsieht, gibt es bei der Frage nach dem Erbschein eigentlich nur drei Varianten. Und nur eine davon macht Ärger.

Wer ist im Vertrag eingetragen? Erbschein nötig? Dauer bis Auszahlung
Namentlich genannte Person (z.B. Ehepartner, Kind) Nein wenige Tage bis 2 Wochen
“Bezugsberechtigt sind die Erben” meist ja 4 bis 12 Wochen
Kein Bezugsrecht eingetragen in der Regel ja 4 bis 12 Wochen, oft länger

Der Klassiker, der alles blockiert, ist die Formulierung “die Erben” oder “die gesetzlichen Erben”. Das klingt vernünftig, ist aber genau die Falle. Denn dann weiß der Versicherer nicht, wer das konkret ist, und verlangt einen Nachweis. Diesen Nachweis liefert eben der Erbschein. Wer dagegen seinen Sohn oder seine Frau mit Namen eingetragen hat, der hat die Sache vom Tisch.

Mein Rat an jeden, der noch zu Lebzeiten fragt: Schauen Sie in Ihren Versicherungsschein und suchen Sie das Wort Bezugsrecht. Steht da ein Name, ist alles gut. Steht da “Erben” oder gar nichts, rufen Sie beim Versicherer an und lassen Sie eine Person eintragen. Das kostet nichts und dauert zehn Minuten.

Welche Unterlagen der Versicherer wirklich sehen will

Wenn das Bezugsrecht sauber ist, ist der Papierkram überschaubar. Ich gehe das mit den Familien immer der Reihe nach durch, weil sich sonst alles verzögert, wenn ein Blatt fehlt.

  • Sterbeurkunde, am besten im Original oder als beglaubigte Kopie. Beantragen Sie beim Standesamt gleich mehrere Exemplare, fünf bis sieben Stück. Sie brauchen sie auch für Bank, Rente und Krankenkasse.
  • Versicherungsschein (die Police). Findet sich oft nicht sofort, dann reicht zunächst die Versicherungsnummer.
  • Auszahlungsformular des Versicherers mit der IBAN des Bezugsberechtigten.
  • Manchmal eine Ausweiskopie des Begünstigten und die ärztliche Todesbescheinigung.

Mehr ist es bei eingetragenem Bezugsrecht selten. Den Erbschein nennt in dieser Konstellation kein seriöser Versicherer als Bedingung. Falls doch jemand danach fragt, lohnt ein höflicher, aber bestimmter Hinweis auf das eingetragene Bezugsrecht. In der Regel ist das dann erledigt.

Ein praktischer Punkt, den die Vergleichsseiten gern unterschlagen: Melden Sie den Todesfall dem Versicherer früh, gern schon am ersten oder zweiten Tag, auch wenn noch nicht alle Papiere da sind. Die meisten Versicherer schicken Ihnen dann das Formular und sagen genau, was sie brauchen. Das spart hinterher eine ganze Woche.

Der teure Weg, wenn der Erbschein doch kommt

Jetzt der unangenehme Fall. Es ist kein Bezugsrecht eingetragen, oder es steht “die Erben” drin. Dann fällt die Summe in den Nachlass, und der Versicherer zahlt erst, wenn klar ist, wer erbt. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt, und er kostet Geld, das sich nach dem Wert des Nachlasses richtet (geregelt im GNotKG).

Grob zur Orientierung: Bei einem Nachlasswert von rund 25.000 Euro liegt die Erbschein-Gebühr bei etwa 230 Euro, plus die eidesstattliche Versicherung beim Notar in ähnlicher Höhe. Bei 50.000 Euro sind Sie schnell bei 330 bis 350 Euro, und es wird mit jedem Vermögensschritt teurer. Bei kleinen Nachlässen unter 10.000 Euro bleibt es dagegen oft im niedrigen zweistelligen Bereich.

Schlimmer als das Geld ist die Zeit. Vier bis zwölf Wochen sind realistisch, und genau in diesen Wochen kommen die Rechnungen. Die Bestattung selbst kostet je nach Form zwischen 5.000 und gut 13.000 Euro, und das Bestattungsunternehmen, das Steinmetz, der Friedhof wollen meist binnen weniger Wochen ihr Geld. Wenn das Sterbegeld dann noch beim Nachlassgericht hängt, muss die Familie auslegen. Das ist die Situation, die niemand will, und sie ist mit einem einzigen Eintrag vermeidbar.

Ein kleiner Trost am Rande: Für die reinen Bestattungskosten geben Banken oft schon vor dem Erbschein etwas frei, gegen Vorlage der Rechnungen. Das löst das Grundproblem aber nicht, es überbrückt nur.

Erbschein, Testament, Bezugsrecht: was zählt eigentlich?

Hier werfen viele Familien Begriffe durcheinander, deshalb sortiere ich das kurz. Ein Testament regelt, wer den Nachlass bekommt. Ein Erbschein ist der amtliche Nachweis, dass jemand Erbe ist. Das Bezugsrecht dagegen steht über beidem, soweit es um die Versicherungssumme geht.

Das überrascht oft: Selbst wenn im Testament etwas ganz anderes steht, bekommt das Sterbegeld die im Vertrag eingetragene Person. Die Versicherungsleistung läuft am Testament vorbei, weil sie gar nicht in den Nachlass fällt. Ein notarielles Testament beschleunigt die Auszahlung also nicht automatisch. Es kann zwar in manchen Fällen einen Erbschein ersetzen, wenn der Versicherer doch einen Erbnachweis will, aber das ist der Umweg. Der direkte Weg bleibt das eingetragene Bezugsrecht.

Was steuerlich passiert, fragen mich auch viele. Die Auszahlung selbst ist keine Einkommensteuer-Sache. Sie zählt aber zum erbschaftsteuerlichen Erwerb. Bei den üblichen Summen von 8.000 oder 10.000 Euro und den Freibeträgen von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder fällt praktisch nie Steuer an. Relevant wird das nur bei sehr großen Vermögen oder wenn ein weit entfernter Begünstigter mit niedrigem Freibetrag eingetragen ist.

Wenn mehrere sich um das Geld streiten

Ein Thema, das in den üblichen Ratgebern fast nie vorkommt, mir in der Praxis aber regelmäßig begegnet: Was, wenn mehrere Personen meinen, ihnen stehe das Sterbegeld zu?

Das passiert vor allem, wenn das Bezugsrecht alt ist und nicht aktualisiert wurde. Der Verstorbene hat vor 15 Jahren die damalige Ehefrau eingetragen, sich später getrennt, neu geheiratet, aber nie den Vertrag geändert. Dann zahlt der Versicherer an die eingetragene Person, also die Ex. Punkt. Der Versicherer prüft nur, wer im Vertrag steht, nicht, was gerecht wäre. Die neue Ehefrau steht im Regen und müsste gegen die Ex zivilrechtlich vorgehen.

Deshalb sage ich jedem Vorsorgenden denselben Satz: Prüfen Sie das Bezugsrecht nach jeder größeren Veränderung im Leben. Scheidung, neue Partnerschaft, Tod eines Begünstigten. Es dauert ein Telefonat. Ich habe zu viele Familien gesehen, bei denen ein vergessenes Formular für jahrelangen Zwist gesorgt hat.

Und wenn die Versicherungssumme abgetreten ist, etwa an ein Bestattungsunternehmen zur Deckung der Beerdigungskosten, dann geht das Geld zuerst dorthin. Das ist ein üblicher Weg in der Vorsorge und sorgt dafür, dass die Bestattung gesichert ist, egal wie es mit dem Rest des Nachlasses läuft.

Was Sie heute konkret tun können

Wenn ein Angehöriger gerade verstorben ist: Suchen Sie den Versicherungsschein, schauen Sie nach dem Eintrag beim Bezugsrecht, und melden Sie den Todesfall sofort beim Versicherer, auch ohne vollständige Papiere. Steht dort ein Name, brauchen Sie keinen Erbschein und das Geld ist meist in ein bis zwei Wochen da.

Wenn Sie selbst vorsorgen oder einen alten Vertrag haben: Holen Sie die Police hervor und kontrollieren Sie noch heute, ob ein konkreter Name beim Bezugsrecht steht. Steht da “die Erben” oder ein leeres Feld, ändern Sie das. Dieser eine Anruf erspart Ihren Hinterbliebenen Wochen Wartezeit und mehrere hundert Euro Gerichts- und Notarkosten, genau in dem Moment, in dem sie es am wenigsten gebrauchen können.

Häufige Fragen

Kann die Sterbegeldversicherung ohne Erbschein ausgezahlt werden?+

Ja, in den allermeisten Fällen. Voraussetzung ist, dass im Vertrag eine Person als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Dann zahlt der Versicherer direkt an diese Person, gegen Sterbeurkunde und Versicherungsschein, ohne dass ein Erbschein nötig ist. Nur wenn kein Bezugsrecht eingetragen wurde, fällt die Summe in den Nachlass und ein Erbschein kann verlangt werden.

Welche Unterlagen braucht der Versicherer statt eines Erbscheins?+

In der Regel die Original-Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und ein ausgefülltes Auszahlungsformular mit der IBAN des Begünstigten. Manche Versicherer wollen zusätzlich eine Kopie des Ausweises des Bezugsberechtigten und die ärztliche Todesbescheinigung sehen. Mehr ist bei eingetragenem Bezugsrecht meist nicht erforderlich.

Wie lange dauert die Auszahlung ohne Erbschein?+

Wenn die Unterlagen vollständig sind und ein Bezugsrecht eingetragen ist, geht es oft in wenigen Tagen, in der Praxis meist innerhalb von ein bis zwei Wochen. Muss erst ein Erbschein beantragt werden, vergehen schnell vier bis zwölf Wochen, manchmal mehr.

Was kostet ein Erbschein, wenn er doch nötig wird?+

Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses laut GNotKG. Bei kleinen Nachlässen sind es einige Dutzend Euro, bei mittleren Vermögen schnell mehrere hundert Euro, weil zusätzlich die eidesstattliche Versicherung beim Notar kostet. Genau das will man mit einem sauberen Bezugsrecht vermeiden.

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