Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung Auszahlung: An wen und wie schnell?

Von Dr. Katharina ReimannAktualisiert am 1. Januar 20265 Min. Lesezeit

Sterbegeldversicherung Auszahlung: an wen das Geld geht, wie schnell es kommt, welche Unterlagen zählen und warum das Bezugsrecht über alles entscheidet.

Inhaltsverzeichnis
  1. An wen das Geld tatsächlich geht
  2. Warum das Bezugsrecht über Wochen entscheidet
  3. Wie schnell die Versicherung wirklich zahlt
  4. Welche Unterlagen die Familie zusammensuchen muss
  5. Steuern: meistens kein Thema, manchmal schon
  6. Was passiert, wenn die Police niemand findet

Wenn jemand stirbt, ruft selten die Versicherung als Erstes an. Es ist umgekehrt: Die Hinterbliebenen müssen sich melden, und sie müssen wissen, wo überhaupt eine Police liegt. Genau hier scheitern in meiner Beratungspraxis die meisten Fälle nicht am Geld, sondern an der Organisation. Eine Sterbegeldversicherung zahlt zuverlässig. Die Frage ist nur, an wen, wie schnell und ob die Familie in der ersten Woche nach dem Tod überhaupt herankommt, wenn die Bestattungsrechnung schon im Briefkasten liegt.

An wen das Geld tatsächlich geht

Die Auszahlung richtet sich nicht danach, wer der nächste Verwandte ist, sondern danach, wer im Vertrag als Bezugsberechtigter steht. Das ist ein Unterschied, der vielen nicht klar ist. Der Versicherungsnehmer, also die Person, die den Vertrag abgeschlossen und bezahlt hat, legt fest, wer im Todesfall das Geld bekommt. Diese Festlegung schlägt das Erbrecht. Wer als Begünstigter eingetragen ist, bekommt die Summe, selbst wenn das Testament etwas anderes sagt.

Drei Konstellationen kommen in der Praxis vor:

  • Ein konkreter Mensch ist benannt (Ehepartner, Kind, Geschwister, Lebensgefährtin). Dann fließt das Geld direkt an diese Person, am Nachlass vorbei. Das ist der schnelle Weg.
  • Das Bestattungsunternehmen ist eingetragen, meist über eine Abtretung. Der Bestatter rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, die Familie muss nichts vorstrecken.
  • Niemand ist benannt. Dann fällt die Summe in den Nachlass und wird nach Erbrecht verteilt. Das ist der Fall, der Ärger macht.

Ich rate fast immer dazu, einen Menschen namentlich einzutragen und nicht nur “meine Erben”. Erben ist eine Kategorie, kein Name. Sobald die Versicherung “Erben” liest, will sie einen Nachweis, wer das ist, und dieser Nachweis heißt im Zweifel Erbschein.

Warum das Bezugsrecht über Wochen entscheidet

Es gibt zwei Arten von Bezugsrecht, und der Unterschied wird oft übersehen. Das widerrufliche Bezugsrecht ist der Normalfall. Der Versicherungsnehmer kann den Begünstigten zu Lebzeiten jederzeit ändern, etwa nach einer Scheidung. Das unwiderrufliche Bezugsrecht legt die begünstigte Person dagegen fest, eine Änderung geht dann nur noch mit deren Zustimmung.

Für die reine Auszahlung im Todesfall macht das keinen Unterschied, beide führen zur direkten Zahlung. Wichtig wird es bei einem Sonderfall, von dem kaum ein Ratgeber spricht: dem Schonvermögen beim Bürgergeld. Wer eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht zugunsten eines Bestatters führt, kann diese unter Umständen aus dem anrechenbaren Vermögen heraushalten. Das ist kein Automatismus und hängt vom Einzelfall ab, aber es ist ein Grund, warum die Form des Bezugsrechts nicht egal ist.

Wie schnell die Versicherung wirklich zahlt

Hier kursieren viele weiche Formulierungen. “Wenige Tage”, liest man überall. In der Praxis sieht der Zeitrahmen so aus, vorausgesetzt die Unterlagen sind vollständig:

Situation Realistische Dauer bis zur Auszahlung
Begünstigter benannt, Unterlagen komplett 5 bis 15 Werktage
Begünstigter benannt, eine Rückfrage offen 2 bis 4 Wochen
Tod in laufender Wartezeit (Prüfung der Todesursache) 4 bis 8 Wochen
Kein Begünstigter, Erbschein nötig 6 Wochen bis mehrere Monate

Der Erbschein ist der große Bremsklotz. Beim Nachlassgericht dauert die Ausstellung je nach Auslastung vier bis zwölf Wochen, und sie kostet auch Geld, gestaffelt nach Nachlasswert. Die Bestattung muss aber innerhalb weniger Tage organisiert und meist binnen zwei bis vier Wochen bezahlt werden. Wer auf den Erbschein wartet, streckt die Beerdigung also aus eigener Tasche vor. Genau das soll eine Sterbegeldversicherung verhindern, und genau das passiert, wenn das Bezugsrecht nicht sauber geregelt ist.

Welche Unterlagen die Familie zusammensuchen muss

Die Liste ist kürzer, als die meisten befürchten. Im Standardfall reichen:

  • die Sterbeurkunde im Original (vom Standesamt, nicht die ärztliche Todesbescheinigung)
  • der Versicherungsschein oder zumindest die Vertragsnummer
  • ein kurzes Anschreiben mit der Bankverbindung des Bezugsberechtigten

Mehrere beglaubigte Sterbeurkunden zu bestellen, lohnt sich fast immer. Das Standesamt stellt sie direkt mehrfach aus, oft für ein paar Euro pro Exemplar. Bank, Rentenversicherung, Krankenkasse und eben die Sterbegeldversicherung wollen jeweils ein eigenes Original sehen. Wer nur eine Urkunde hat, schickt sie reihum und verliert Wochen.

Bei einem Tod während der Wartezeit will der Versicherer zusätzlich wissen, woran die Person gestorben ist. War es ein Unfall, zahlen praktisch alle Tarife sofort die volle Summe. War es eine Krankheit innerhalb der ersten 24 oder 36 Monate, gibt es oft nur die eingezahlten Beiträge zurück. Deshalb fragt die Versicherung in diesen Fällen die Todesursache ab, und deshalb dauert es länger.

Steuern: meistens kein Thema, manchmal schon

Eine Auszahlung aus der Sterbegeldversicherung ist erbschaftsteuerlich relevant, fällt aber bei normalen Summen fast nie ins Gewicht. Es kommt darauf an, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Begünstigte zum Verstorbenen steht.

Begünstigter Erbschaftsteuer-Freibetrag
Ehepartner, eingetragener Partner 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen 20.000 Euro
nicht verwandte Personen 20.000 Euro

Eine typische Sterbegeldsumme liegt zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Beim Ehepartner oder bei den Kindern bleibt das also weit unter dem Freibetrag, da fällt keine Steuer an. Heikel wird es nur, wenn eine nicht verwandte Person als Begünstigte eingetragen ist und zusätzlich noch anderes geerbt hat, denn dann ist der Freibetrag von 20.000 Euro schnell ausgeschöpft. In dem Fall lohnt ein Blick auf die Gesamtsumme aus Versicherung und übrigem Erbe.

Anders sieht es aus, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht dieselbe Person sind, sondern jemand eine Police auf einen anderen abgeschlossen hat und selbst das Geld bekommt. Diese Konstellation ist steuerlich oft günstiger, weil sie nicht als Erwerb von Todes wegen zählt. Sie ist aber die Ausnahme und sollte vorher durchgerechnet werden.

Was passiert, wenn die Police niemand findet

Der häufigste Grund für eine verzögerte oder ausbleibende Auszahlung ist banal: Die Hinterbliebenen wissen gar nicht, dass es eine Versicherung gibt. Die Police liegt in einem Ordner, von dem keiner weiß. Versicherer melden sich nicht von allein, sie erfahren vom Tod nichts.

Mein praktischer Rat aus vielen Jahren: Legen Sie die Vertragsnummer und den Namen des Versicherers dorthin, wo im Ernstfall jemand sucht. Das ist die Mappe mit den wichtigen Dokumenten, eine Notfallkarte im Portemonnaie oder ein Hinweis bei einer Vertrauensperson. Ein eingescannter Vertrag in der Cloud nützt nichts, wenn niemand das Passwort kennt.

Wenn Sie als Angehöriger vermuten, dass eine Police existiert, sie aber nicht finden, hilft ein Blick in die Kontoauszüge der letzten Jahre. Eine monatliche oder jährliche Abbuchung an einen Versicherer ist die heißeste Spur. Damit lässt sich der Anbieter direkt anschreiben, die Sterbeurkunde beilegen und die Auszahlung anstoßen, oft ist das schneller geklärt als gedacht.

Häufige Fragen

An wen wird die Sterbegeldversicherung ausgezahlt?+

An die Person, die im Vertrag als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Das kann der Ehepartner sein, ein Kind, ein anderer Angehöriger oder direkt das Bestattungsunternehmen. Steht niemand drin, geht die Summe in den Nachlass und wird unter den Erben verteilt. Dann braucht es meist einen Erbschein, und das dauert.

Wie schnell zahlt die Sterbegeldversicherung?+

Wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist und die Sterbeurkunde sowie der Versicherungsschein vorliegen, überweisen die meisten Versicherer innerhalb von 5 bis 15 Werktagen. Ohne benannten Begünstigten kann sich das über Wochen oder Monate ziehen, weil zuerst ein Erbschein her muss.

Ist die Auszahlung der Sterbegeldversicherung steuerfrei?+

Für nahe Angehörige meist ja. Beim Ehepartner liegt der Erbschaftsteuerfreibetrag bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro. Eine Sterbegeldsumme von 5.000 bis 15.000 Euro bleibt damit fast immer steuerfrei. Anders bei einem unverwandten Begünstigten, dort gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Welche Unterlagen braucht die Versicherung für die Auszahlung?+

Standard sind die Sterbeurkunde im Original, der Versicherungsschein und die Bankverbindung des Bezugsberechtigten. Manche Versicherer wollen zusätzlich eine ärztliche Todesbescheinigung, besonders wenn der Tod in eine laufende Wartezeit fällt.

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