Sterbegeldversicherung kündigen: Rückkaufswert und Alternativen
Von Dr. Katharina ReimannAktualisiert am 15. Februar 20266 Min. Lesezeit
Sterbegeldversicherung kündigen: was vom Rückkaufswert übrig bleibt, welche Fristen gelten und warum Beitragsfreistellung oft die bessere Wahl ist.
Inhaltsverzeichnis▾
- Was eine Kündigung mit Ihrem Geld macht
- Welche Fristen gelten wirklich
- Beitragsfreistellung: der Weg, den ich meistens empfehle
- Kündigen, beitragsfrei stellen oder behalten: ein Vergleich
- Der Sonderfall, an den kaum jemand denkt: Bürgergeld
- Was die Steuer mit dem Rückkaufswert macht
- Bevor Sie unterschreiben
Bevor Sie das Kündigungsschreiben aufsetzen, eine Zahl vorweg: Wer eine Sterbegeldversicherung in den ersten fünf Jahren kündigt, bekommt häufig nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück. Ich habe Fälle gesehen, in denen jemand über drei Jahre rund 1.800 Euro eingezahlt und beim Rückkauf knapp 600 Euro überwiesen bekommen hat. Das ist kein Betrug, sondern Vertragslogik. Aber es ist genau der Punkt, an dem die meisten Kündigungen aus Ärger und nicht aus Rechnung passieren.
Was eine Kündigung mit Ihrem Geld macht
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer legt einen Teil davon an, ein anderer Teil deckt Verwaltung, Abschlusskosten und das Risiko ab. Kündigen Sie, zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert aus. Das ist nicht die vereinbarte Versicherungssumme und auch nicht die Summe Ihrer Beiträge, sondern der Wert, der nach Abzug der Kosten im Vertrag steckt.
Der Haken liegt in den Abschluss- und Vertriebskosten. Die werden in den ersten Jahren verrechnet, das nennt sich Zillmerung. Deshalb ist der Rückkaufswert am Anfang besonders mager und steigt erst mit der Zeit. Bei vielen Tarifen erreicht der garantierte Rückkaufswert zusammen mit den Überschüssen erst nach zehn bis zwanzig Jahren wieder die Höhe der eingezahlten Beiträge. Vorher machen Sie ein Minusgeschäft, und je früher Sie aussteigen, desto größer ist es.
Eine Zahl, die fast nie genannt wird: Die ersten Jahresbeiträge fließen oft fast vollständig in die Abschlusskosten. Wer im zweiten Jahr kündigt, kann unter Umständen mit fast leeren Händen dastehen, obwohl die Police über 8.000 oder 10.000 Euro Versicherungssumme lautet.
Welche Fristen gelten wirklich
Hier wird viel durcheinandergeworfen, also der Reihe nach.
In den ersten 14 Tagen nach Vertragsschluss haben Sie ein Widerrufsrecht. Das ist keine Kündigung, sondern ein sauberer Rücktritt. Sie bekommen Ihre Beiträge zurück, der Vertrag gilt als nie geschlossen. Wenn Sie also gerade erst unterschrieben haben und es sich anders überlegen, nutzen Sie den Widerruf, nicht die Kündigung. Der Unterschied sind im Zweifel mehrere hundert Euro.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt die ordentliche Kündigung. Die Frist hängt von der Zahlweise ab:
| Zahlweise | Übliche Kündigungsfrist | Kündigung möglich zum |
|---|---|---|
| Monatlich | 1 Monat | Monatsende |
| Vierteljährlich | 3 Monate | Quartalsende |
| Jährlich | 3 Monate | Ende des Versicherungsjahres |
Diese Werte sind die Regel, kein Gesetz. Maßgeblich ist immer das, was in Ihren Versicherungsbedingungen steht. Schauen Sie unter “Kündigung” oder “Beendigung des Vertrags” nach. Die Kündigung selbst muss schriftlich raus, mit Unterschrift, Vertragsnummer und dem Datum, zu dem Sie beenden wollen. E-Mail mit eingescannter Unterschrift, Brief oder Fax werden von den meisten Versicherern akzeptiert, ich rate trotzdem zum Brief mit Einwurfeinschreiben. Dann haben Sie den Nachweis.
Beitragsfreistellung: der Weg, den ich meistens empfehle
Wenn das Problem ist, dass Sie die Beiträge nicht mehr stemmen können, ist die Kündigung selten die richtige Antwort. Die Beitragsfreistellung ist es häufiger.
Dabei zahlen Sie nichts mehr ein, der Vertrag läuft aber weiter. Die Versicherungssumme sinkt auf das, was mit den bisher gezahlten Beiträgen finanziert ist. Aus einer Police über 10.000 Euro werden vielleicht 6.000 oder 7.000 Euro, je nachdem, wie lange Sie schon zahlen. Entscheidend ist: Sie verlieren den Rückkaufswert nicht an den Versicherer, und eine bereits abgelaufene Wartezeit bleibt erhalten. Das ist der Punkt, der bei einer Neuanschaffung im höheren Alter teuer wäre.
Die Verbraucherzentrale rät genau deshalb, vor jeder Kündigung die Beitragsfreistellung zu prüfen. Aus meiner Sicht ist sie immer dann die bessere Wahl, wenn Sie den Vorsorgegedanken grundsätzlich behalten wollen und nur die laufende Belastung weg muss. Wer dagegen den Schutz gar nicht mehr braucht und dringend Geld benötigt, für den ist die Frage eine andere.
Drei kleinere Stellschrauben gibt es noch, bevor Sie ganz aussteigen:
- Stundung: Bei einem vorübergehenden Engpass setzen Sie die Zahlung für ein paar Monate aus und holen die Beiträge später nach. Gut bei kurzfristigen Problemen, schlecht als Dauerlösung.
- Beitragsreduzierung: Sie zahlen weniger pro Monat, die Versicherungssumme passt sich nach unten an. Sinnvoll, wenn 35 Euro zu viel, 20 Euro aber machbar sind.
- Änderung der Zahlweise: Monatszahlung ist meist teurer als Jahreszahlung. Manchmal hilft schon der Wechsel, um die Police zu halten.
Kündigen, beitragsfrei stellen oder behalten: ein Vergleich
| Option | Was passiert | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| Kündigung | Rückkaufswert wird ausgezahlt, Schutz endet sofort | Wer den Schutz nicht mehr will und das Geld jetzt braucht |
| Beitragsfreistellung | Keine Beiträge mehr, reduzierte Summe, Vertrag läuft | Wer die Vorsorge behalten, aber nicht mehr zahlen will |
| Stundung | Zahlpause, Nachzahlung später | Vorübergehender Engpass |
| Beitrag senken | Niedrigerer Beitrag, niedrigere Summe | Belastung soll runter, Schutz teils bleiben |
| Police belehnen | Darlehen auf den Rückkaufswert, Vertrag bleibt | Kurzfristiger Geldbedarf bei langer Restlaufzeit |
Das Belehnen, also das Policendarlehen, ist der unbekannteste Weg. Sie nehmen einen Kredit auf, besichert durch Ihren Rückkaufswert, und der Vertrag bleibt komplett bestehen. Sinnvoll ist das nur, wenn Sie das Geld wirklich zurückzahlen wollen, sonst frisst es sich in die Versicherungssumme. Für die meisten ist es kein Standardweg, aber es ist gut zu wissen, dass es existiert.
Der Sonderfall, an den kaum jemand denkt: Bürgergeld
Eine Sterbegeldversicherung zu kündigen, um an das Geld zu kommen, kann teuer werden, wenn Sie Bürgergeld beziehen oder beantragen wollen. Eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge, die an einen Bestatter abgetreten und unwiderruflich zugunsten der Bestattung gebunden ist, zählt unter Umständen nicht zum verwertbaren Vermögen. Das Jobcenter darf sie dann nicht antasten.
Kündigen Sie diese Police, machen Sie aus geschütztem Vorsorgevermögen plötzlich frei verfügbares Geld, das angerechnet wird. Im schlechtesten Fall verlieren Sie den Schonvermögensvorteil und stehen am Ende schlechter da als vorher. Das ist kein Automatismus, jeder Fall hängt von der Ausgestaltung ab, aber ich habe es oft genug gesehen, um zu warnen: Wer im Bürgergeldbezug ist oder es bald sein könnte, sollte vor einer Kündigung mit einer Schuldner- oder Sozialberatung sprechen. Diese Beratung kostet nichts und kann bares Geld retten.
Was die Steuer mit dem Rückkaufswert macht
Den Punkt lassen die großen Vergleichsportale meist komplett weg, dabei gehört er dazu. Wenn Sie den Rückkaufswert kassieren, kann ein Teil davon steuerpflichtig sein, nämlich der Ertrag, also das, was über Ihre eingezahlten Beiträge hinausgeht. Bei Verträgen ab 2005 versteuern Sie diesen Ertragsanteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Liegen zwischen Abschluss und Auszahlung mindestens zwölf Jahre und sind Sie über 62, greift unter Umständen die günstigere Halbeinkünfteregelung.
Bei einer Sterbegeldversicherung ist der Ertrag in den ersten Jahren ohnehin minimal oder negativ, deshalb fällt die Steuer dann praktisch nicht ins Gewicht. Erst bei langer Laufzeit mit ordentlichen Überschüssen wird der Posten spürbar. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen ganz steuerfrei ausgezahlt werden. Wenn Sie eine alte Police halten, ist das ein Argument, sie genau anzusehen, bevor Sie sie aufgeben.
Bevor Sie unterschreiben
Fordern Sie zuerst eine schriftliche Rückkaufswertauskunft an. Der Versicherer muss Ihnen sagen, wie viel Sie bei Kündigung zu welchem Termin bekommen. Erst wenn diese Zahl auf dem Tisch liegt, können Sie rechnen statt schätzen.
Stellen Sie dann zwei Fragen: Will ich den Todesfallschutz überhaupt noch? Und brauche ich das Geld jetzt sofort? Sagen Sie zweimal Nein, lassen Sie die Police liegen oder stellen sie beitragsfrei. Nur wenn Sie den Schutz wirklich nicht mehr wollen und Liquidität brauchen, ist die Kündigung der richtige Weg, und auch dann lohnt sich der Blick, ob ein Verkauf der Police im Zweitmarkt mehr bringt als der Rückkauf beim Versicherer. Bei kleinen Sterbegeldsummen ist das selten der Fall, bei größeren Verträgen kann es sich rechnen.
Häufige Fragen
Wie viel Rückkaufswert bekomme ich, wenn ich kündige?+
In den ersten Jahren oft deutlich weniger als die eingezahlten Beiträge, manchmal nahe null. Erst nach etwa zehn bis fünfzehn Jahren liegt der garantierte Rückkaufswert plus Überschüsse in der Nähe der Einzahlungen. Den genauen Betrag nennt Ihnen der Versicherer schriftlich, wenn Sie eine Rückkaufswertauskunft anfordern. Verlangen Sie diese Zahl, bevor Sie unterschreiben.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Sterbegeldversicherung?+
Bei monatlicher Zahlweise meist ein Monat zum Monatsende, bei jährlicher Zahlung oft drei Monate zum Versicherungsjahresende. In den ersten 14 Tagen nach Vertragsschluss können Sie ohne Frist widerrufen und bekommen die Beiträge zurück. Die genaue Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Ist es besser, beitragsfrei zu stellen statt zu kündigen?+
In den meisten Fällen ja. Bei der Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen, die Versicherungssumme sinkt, aber der bereits aufgebaute Schutz und die Wartezeit gehen nicht verloren. Sie verlieren dabei keinen Rückkaufswert an den Versicherer. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, diesen Weg vor einer Kündigung zu prüfen.
Muss ich den Rückkaufswert versteuern?+
Bei den meisten Sterbegeldversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, wird der Ertragsanteil steuerpflichtig, also der Teil des Rückkaufswerts, der über die eingezahlten Beiträge hinausgeht. Da dieser Überschuss bei einer Sterbegeldversicherung meist klein ist, hält sich die Steuer in Grenzen. Bei Verträgen vor 2005 kann die Auszahlung unter Bedingungen steuerfrei sein.