Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten auszahlen lassen: Möglichkeiten
Von Andreas VollmerAktualisiert am 25. Dezember 20257 Min. Lesezeit
Sterbegeldversicherung Auszahlung zu Lebzeiten: Rückkaufswert, beitragsfrei stellen, stunden und der Sonderfall Treuhandkonto. Mit Beispielzahlen und Steuer.
Inhaltsverzeichnis▾
- Zwei Verträge, die beide "Sterbegeld" heißen
- Der Weg über die Kündigung und was er kostet
- Beitragsfrei stellen statt kündigen
- Stundung, wenn es nur ein Engpass ist
- Policendarlehen und Verkauf: meist die schlechteren Wege
- Was viele übersehen: das Geld muss nicht zu Ihnen fließen
- Steuer und Pfändungsschutz, kurz erklärt
Die Frage stellt mir kaum jemand am Anfang einer Beratung. Sie kommt Jahre später, oft am Telefon, und meistens klingt sie ungefähr so: “Herr Vollmer, ich zahle da seit zwölf Jahren ein, kann ich das Geld nicht einfach jetzt haben?” Manchmal steckt eine Reparatur dahinter, manchmal eine Scheidung, manchmal nur der Wunsch, endlich Ruhe vor dem Dauerauftrag zu haben. Die ehrliche Antwort ist selten so einfach, wie sie sich der Anrufer erhofft.
Denn ob Sie an das Geld kommen und wie viel davon übrig bleibt, hängt vor allem an einer Sache, die in den meisten Ratgebern untergeht: Welche Art von Vertrag haben Sie überhaupt unterschrieben?
Zwei Verträge, die beide “Sterbegeld” heißen
Das ist der Punkt, an dem die ganze Sache kippt. Unter dem Begriff Sterbegeldversicherung laufen zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Das eine ist eine klassische Kapitalversicherung mit Todesfallschutz, die Sie direkt bei einer Versicherung abgeschlossen haben. Hier sind Sie Versicherungsnehmer, das Geld baut sich als Deckungskapital auf, und es gibt einen Rückkaufswert. An den kommen Sie zu Lebzeiten heran, wenn Sie kündigen.
Das andere ist eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge, häufig über einen Bestatter oder ein Treuhandinstitut wie die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Geld ist dort für Ihre eigene Bestattung gebunden, der Bestatter oder die Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt. So ein Vertrag lässt sich in der Regel nicht einfach an Sie selbst auszahlen, und genau das ist oft Absicht: Diese Bindung ist der Grund, warum das Geld beim Bürgergeld als Schonvermögen geschützt bleibt.
Bevor Sie über Auszahlung nachdenken, holen Sie also die Police hervor und schauen, wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist und ob ein Rückkaufswert ausgewiesen wird. Steht dort der Bestatter und keine Rückkaufstabelle, ist die Sache meist gelaufen.
Der Weg über die Kündigung und was er kostet
Hat Ihre Police einen Rückkaufswert, ist die Kündigung der direkte Weg an das Geld zu Lebzeiten. Sie schreiben dem Versicherer, kündigen zum nächstmöglichen Termin, und einige Wochen später kommt der Rückkaufswert auf Ihr Konto.
Das Problem steckt in der Höhe. Der Rückkaufswert ist nicht die Summe Ihrer Beiträge. Es ist das angesparte Kapital, abzüglich der Abschlusskosten, die in den ersten Jahren verrechnet werden, abzüglich Verwaltungskosten und der Kosten für den Todesfallschutz, den Sie ja die ganze Zeit hatten. In den ersten zwei, drei Jahren ist davon oft fast nichts übrig.
Aus den Standmitteilungen, die mir Kunden über die Jahre auf den Tisch gelegt haben, sehe ich grob dieses Muster bei einer typischen Police über 8.000 Euro Versicherungssumme, abgeschlossen mit Anfang 50:
| Laufzeit | eingezahlte Beiträge (ca.) | Rückkaufswert (ca.) | Verlust |
|---|---|---|---|
| nach 2 Jahren | 700 € | 0 bis 150 € | fast alles |
| nach 5 Jahren | 1.700 € | 700 bis 1.000 € | rund 50 % |
| nach 10 Jahren | 3.400 € | 2.400 bis 2.900 € | rund 20 % |
| nach 15 Jahren | 5.100 € | 4.600 bis 5.200 € | gering |
Die Zahlen sind Hausnummern, kein Tarif rechnet exakt gleich. Aber die Richtung stimmt fast immer: Je früher Sie kündigen, desto schmerzhafter. Wer nach 18 Monaten aussteigt, verschenkt praktisch seine kompletten Einzahlungen. Wer 14 Jahre durchgehalten hat, verliert kaum noch etwas und sollte sich genau überlegen, ob die letzten Jahre nicht auch noch zu schaffen sind.
Den genauen Wert müssen Sie nicht raten. Rufen Sie beim Versicherer an und lassen Sie sich den aktuellen Rückkaufswert schriftlich nennen, samt der Summe Ihrer bisherigen Beiträge. Das ist kostenlos und unverbindlich. Erst mit diesen zwei Zahlen können Sie entscheiden.
Beitragsfrei stellen statt kündigen
Wenn der Grund für die Kündigung Geldmangel ist und nicht der Wunsch nach Bargeld, gibt es einen Weg, der weniger weh tut. Sie stellen den Vertrag beitragsfrei.
Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr, lösen den Vertrag aber nicht auf. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, allerdings sinkt die Versicherungssumme auf den Betrag, den Ihr bisher angespartes Kapital noch trägt. Aus 8.000 Euro werden vielleicht 4.500. Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen dann eben diese reduzierte Summe, aber sie bekommen etwas, und Ihr eingezahltes Geld bleibt im Vertrag statt im Rückkaufsverlust zu verschwinden.
In meiner Beratung ist das fast immer die bessere Wahl als die Kündigung, wenn jemand schlicht die monatliche Last loswerden will. Sie bekommen zwar kein Bargeld in die Hand, aber Sie verbrennen auch nicht die Hälfte Ihrer Einzahlungen.
Stundung, wenn es nur ein Engpass ist
Noch sanfter ist die Stundung. Damit pausieren Sie die Beiträge für einen vereinbarten Zeitraum, sagen wir sechs oder zwölf Monate, während der volle Schutz erhalten bleibt. Danach zahlen Sie die ausgesetzten Beiträge nach.
Das passt für eine vorübergehende Klemme, eine Phase ohne Arbeit, eine teure Anschaffung. Es ist ausdrücklich keine Dauerlösung, denn der Nachzahlbetrag wartet ja. Trotzdem ist es der erste Hebel, nach dem ich frage, wenn jemand schon das Kündigungsschreiben in der Hand hält. Ein Anruf bei der Versicherung, und das Problem ist oft für ein Jahr vom Tisch.
Policendarlehen und Verkauf: meist die schlechteren Wege
Zwei Möglichkeiten geistern durch Foren, die bei Sterbegeldversicherungen selten taugen.
Ein Policendarlehen, also ein Kredit gegen die Police, gibt es bei diesen kleinen Verträgen kaum. Die Summen sind zu gering, der Verwaltungsaufwand lohnt für die Versicherer nicht. Bei klassischen großen Lebensversicherungen ist das ein Thema, hier praktisch nie.
Den Verkauf auf dem Zweitmarkt können Sie für Sterbegeldversicherungen fast vergessen. Ankäufer interessieren sich für Kapitallebensversicherungen mit hohem Rückkaufswert, nicht für eine Police über ein paar tausend Euro mit lebenslangem Beitrag. Wer Ihnen so etwas anbietet, will meist nur Ihre Daten.
Was viele übersehen: das Geld muss nicht zu Ihnen fließen
Es gibt einen Wunsch, der hinter der Frage nach der Auszahlung oft mitschwingt und den die Ratgeber gar nicht aufgreifen. Manche wollen nicht das Bargeld für sich, sondern fürchten, dass das Geld am Ende im falschen Topf landet, etwa beim Sozialamt oder bei einem zerstrittenen Erben.
Dafür gibt es bei einer kündbaren Police einen eleganteren Hebel als die Auszahlung: das Bezugsrecht ändern. Sie können festlegen, wer im Todesfall das Geld bekommt, und das auch später noch anpassen. So bleibt der Vertrag bestehen, Sie verlieren keinen Cent durch eine Kündigung, und das Geld geht trotzdem genau dorthin, wo es soll. Bei einer Vorsorge über einen Bestatter lässt sich oft der Treuhandvertrag auf ein anderes Bestattungsunternehmen übertragen, wenn Sie mit dem ersten unzufrieden sind. Auch das ist keine Auszahlung, löst aber das eigentliche Anliegen.
In der Beratung merke ich erst durch Nachfragen, worum es wirklich geht. Oft ist es nicht das Geld, sondern die Kontrolle darüber. Und die bekommt man meistens, ohne den Vertrag zu zerschlagen.
Steuer und Pfändungsschutz, kurz erklärt
Beim Rückkaufswert fragen viele nach der Steuer. Die Entwarnung: Steuer fällt nur auf den Ertrag an, also auf den Teil, der über Ihren eingezahlten Beiträgen liegt. Bei Verträgen ab 2005 sind das 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag auf diesen Gewinn. Weil der Rückkaufswert aber meistens unter den Beiträgen liegt, gibt es oft gar keinen Gewinn und damit keine Steuer. Verträge von vor 2005 sind ohnehin günstiger gestellt.
Der wichtigere Punkt für viele ist der Pfändungsschutz, und der wird in den gängigen Ratgebern fast nie erklärt. Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge gilt als Schonvermögen. Sie darf bei Bürgergeld nicht angerechnet und im Pflegefall vom Sozialamt nicht für die Pflegekosten herangezogen werden. “Angemessen” heißt in der Rechtsprechung grob die Höhe einer ortsüblichen Bestattung, also meist im Bereich 5.000 bis 8.000 Euro.
Und hier schließt sich der Kreis zum Anfang. Wer eine kündbare, frei verfügbare Police hat, kann an das Geld, riskiert aber, dass es im Bedarfsfall als Vermögen zählt. Wer eine zweckgebundene Vorsorge hat, kommt zu Lebzeiten nicht heran, genießt dafür diesen Schutz. Das ist kein Versehen der Versicherer, das ist der eigentliche Sinn der Konstruktion.
Wenn Sie also nur überlegen, ob Sie die Vorsorge auflösen, um sich kurzfristig Luft zu verschaffen, prüfen Sie zuerst die Stundung oder das Beitragsfreistellen. Wollen Sie wirklich raus und das Bargeld haben, fordern Sie den schriftlichen Rückkaufswert an und legen Sie ihn neben die Summe Ihrer Beiträge. Sind Sie über die zehn Jahre hinaus, ist der Verlust überschaubar. Sind Sie darunter, lohnt fast immer ein zweiter Gedanke.
Häufige Fragen
Kann ich mir eine Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten auszahlen lassen?+
Bei einer klassischen Police mit Rückkaufswert ja, aber nur über die Kündigung. Sie bekommen dann den Rückkaufswert, der in den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Bei einem zweckgebundenen Treuhandkonto über einen Bestatter ist eine Auszahlung an Sie selbst dagegen meist ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Rückkaufswert einer Sterbegeldversicherung?+
In den ersten zwei bis drei Jahren liegt er oft nahe null, nach fünf Jahren häufig bei 40 bis 60 Prozent der Beiträge, erst nach 12 bis 15 Jahren nähert er sich den eingezahlten Summen. Genaue Zahlen stehen in Ihrer jährlichen Standmitteilung oder bekommen Sie auf Anfrage beim Versicherer.
Muss ich auf den Rückkaufswert Steuern zahlen?+
Nur wenn der ausgezahlte Betrag über Ihren eingezahlten Beiträgen liegt. Auf diesen Ertrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli an, bei Verträgen nach 2005. Da der Rückkaufswert meist unter den Beiträgen liegt, entsteht in der Praxis oft gar kein steuerpflichtiger Gewinn.
Wird das Geld beim Bürgergeld angerechnet?+
Eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe gilt als Schonvermögen und muss für Bürgergeld nicht aufgelöst werden. Eine frei verfügbare, kündbare Police kann dagegen als verwertbares Vermögen zählen. Hier kommt es auf die genaue Vertragsform an.