Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung für die Eltern abschließen: So geht es

Von Michael BergnerAktualisiert am 8. Januar 20266 Min. Lesezeit

Sterbegeldversicherung für Eltern abschließen: wer Versicherungsnehmer wird, ab welchem Alter es noch geht, was sie kostet und wann sich der Vertrag wirklich lohnt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Wer ist hier eigentlich versichert? Die wichtigste Unterscheidung
  2. Ohne die Unterschrift der Eltern geht es nicht
  3. Bis zu welchem Alter das überhaupt noch sinnvoll ist
  4. Die Wartezeit, die schnell unangenehm wird
  5. Eine Police für beide Elternteile oder zwei getrennte?
  6. Was die Beerdigung wirklich kostet, und welche Summe passt
  7. Wann ein eigenes Konto die ehrlichere Lösung ist

Die Frage kommt fast immer aus einem konkreten Anlass: Ein Elternteil ist krank geworden, oder beide Eltern sind über siebzig, und plötzlich denkt man darüber nach, wer die Beerdigung bezahlt. Viele wissen gar nicht, dass man eine Sterbegeldversicherung auch für jemand anderen abschließen kann. Man muss nicht selbst der Versicherte sein. Sie als Kind können den Vertrag in der Hand halten, die Beiträge zahlen und am Ende das Geld bekommen.

Ich arbeite seit Jahren mit Familien, die nach einem Todesfall vor einer offenen Rechnung stehen, und genau diese Konstellation sehe ich oft. Die Eltern selbst würden nie eine Police abschließen, weil sie das Thema verdrängen oder das Geld nicht haben. Das Kind übernimmt. Das geht, hat aber ein paar Regeln und einige Stolperstellen, über die die Anbieterseiten nur ungern reden.

Wer ist hier eigentlich versichert? Die wichtigste Unterscheidung

In jedem dieser Verträge gibt es drei Rollen, und man muss sie auseinanderhalten, sonst versteht man die ganze Sache nicht.

  • Versicherungsnehmer: das sind Sie. Sie schließen den Vertrag ab, Sie zahlen, Sie sind Ansprechpartner der Versicherung.
  • Versicherte Person: das ist Ihr Vater oder Ihre Mutter. Auf deren Leben läuft die Police. Ihr Tod löst die Auszahlung aus.
  • Bezugsberechtigte Person: wer das Geld bekommt. Tragen Sie hier sich selbst ein.

Diese Trennung ist der eigentliche Trick. Weil das Geld an Sie geht und nicht an den Verstorbenen, landet es nicht automatisch im Nachlass. Es ist nach Vorlage der Sterbeurkunde meist innerhalb weniger Tage auf Ihrem Konto, oft schon bevor das Nachlassgericht irgendetwas geprüft hat. Und selbst wenn Sie das Erbe ausschlagen, weil die Eltern Schulden hinterlassen, bleibt die Versicherungssumme Ihnen. Das ist ein Punkt, den ich Mandanten immer ausdrücklich erkläre, weil er bares Geld wert sein kann.

Ohne die Unterschrift der Eltern geht es nicht

Hier räumen wir gleich mit einem Irrtum auf. Man kann keine Lebens- oder Sterbegeldversicherung heimlich auf das Leben eines anderen Menschen abschließen. Das verbietet das Versicherungsvertragsgesetz. Die versicherte Person, also Ihr Elternteil, muss schriftlich zustimmen und den Antrag mitunterschreiben.

Das klingt nach Formsache, ist in der Praxis aber das eigentliche Gespräch. Sie müssen mit Vater oder Mutter darüber reden, dass es um ihre eigene Beerdigung geht. Bei vielen Familien ist das der schwierigste Teil, nicht der Papierkram. Mein Rat: Verpacken Sie es nicht als Versicherungsthema, sondern als Entlastung. Die meisten älteren Menschen wollen ihren Kindern die Kosten nicht aufbürden. Über diesen Wunsch kommt man eher ins Gespräch als über Tarife.

Wählen Sie einen Tarif mit Gesundheitsprüfung, muss Ihr Elternteil zusätzlich die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Angaben können später dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Bei den verbreiteten Tarifen ohne Gesundheitsprüfung entfällt das, dafür gibt es die Wartezeit, zu der ich gleich komme.

Bis zu welchem Alter das überhaupt noch sinnvoll ist

Die meisten Versicherer nehmen Neukunden bis zum 75. Geburtstag auf, einige gehen bis 80, vereinzelt bis 85. Technisch ist also auch bei betagten Eltern noch ein Abschluss möglich. Die Frage ist nur, ob er sich rechnet.

Je älter die versicherte Person beim Abschluss, desto höher der Monatsbeitrag, weil die statistische Lebenserwartung sinkt und die Versicherung ihr Geld schneller wieder auszahlen muss. Ab einem gewissen Punkt zahlen Sie über die Laufzeit mehr ein, als am Ende herauskommt. Das verschweigen die Rechner auf den Anbieterseiten gern, weil sie nur den hübschen Monatsbeitrag zeigen.

Eine grobe Orientierung aus aktuellen Tarifen (Stand 2026), gerechnet für 8.000 Euro Versicherungssumme bei lebenslanger Beitragszahlung:

Eintrittsalter des Elternteils Monatsbeitrag (ca.) Eingezahlt bis Alter 85 Verhältnis zur Summe
60 Jahre 38 bis 48 Euro rund 13.000 Euro deutlich über der Summe
65 Jahre 48 bis 62 Euro rund 12.000 Euro über der Summe
70 Jahre 62 bis 82 Euro rund 11.000 Euro über der Summe
75 Jahre 85 bis 110 Euro rund 10.000 Euro meist über der Summe

Man sieht es sofort: Bei diesen Konstellationen ist die Versicherung selten ein Sparmodell. Sie kaufen damit etwas anderes, nämlich Sicherheit für den Fall, dass Ihr Elternteil schon bald stirbt und Sie das Geld sofort brauchen. Stirbt die Mutter mit 78, nachdem Sie drei Jahre eingezahlt haben, war der Vertrag goldwert. Wird sie 92, haben Sie draufgezahlt. Niemand kann das vorher wissen, und genau das ist der Kern der Sache.

Die Wartezeit, die schnell unangenehm wird

Tarife ohne Gesundheitsprüfung verlangen fast immer eine Wartezeit, meist zwischen 6 und 36 Monaten. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit an einer Krankheit, zahlt die Versicherung nicht die volle Summe, sondern erstattet nur die eingezahlten Beiträge, oft mit einer kleinen Verzinsung. Bei einem Unfalltod wird sofort voll gezahlt, das ist die übliche Ausnahme.

Gerade bei kranken oder sehr alten Eltern ist das die entscheidende Stelle. Wenn der Vater bereits an Krebs erkrankt ist, bringt ein Tarif mit drei Jahren Wartezeit wenig, falls er die drei Jahre statistisch kaum erleben wird. Dann hätten Sie Beiträge gezahlt und am Ende nur diese zurückbekommen. In solchen Fällen rate ich offen davon ab und verweise auf die Alternative weiter unten.

Achten Sie deshalb genau auf die Länge der Wartezeit. Sechs Monate sind ein gutes Zeichen, drei Jahre bei einem 78-Jährigen sind ein schlechtes.

Eine Police für beide Elternteile oder zwei getrennte?

Es gibt keine echte Familienpolice, die Vater und Mutter mit einem Vertrag abdeckt. Sie schließen für jeden Elternteil eine eigene Versicherung ab. Das hat einen praktischen Grund: Jeder Mensch hat ein eigenes Alter, einen eigenen Gesundheitszustand und damit einen eigenen Beitrag.

In der Praxis bedeutet das doppelte Beiträge, aber auch doppelte Klarheit. Stirbt ein Elternteil, läuft der Vertrag des anderen einfach weiter. Verwechseln Sie das nicht mit der sogenannten Familien-Sterbegeldversicherung, mit der manche Anbieter werben. Dahinter steckt meist nur ein Rahmen, unter dem mehrere Einzelverträge gebündelt verwaltet werden. Rechnerisch zahlen Sie trotzdem pro Person.

Was die Beerdigung wirklich kostet, und welche Summe passt

Damit Sie die Versicherungssumme nicht ins Blaue wählen, hier die realistischen Kosten in Deutschland (Stand 2026):

Bestattungsart Spanne der Gesamtkosten
Einfache Feuerbestattung 3.000 bis 5.000 Euro
Erdbestattung mit Grabstelle 6.000 bis 9.000 Euro
Bestattung mit größerer Trauerfeier 8.000 bis 12.000 Euro

Dazu kommen oft übersehene Posten: Grabstein und Grabpflege über zwanzig Jahre können noch einmal 3.000 bis 6.000 Euro ausmachen. Die meisten Familien fahren mit einer Summe zwischen 6.000 und 10.000 Euro gut. Mehr als 12.000 Euro sind selten nötig und treiben nur den Beitrag hoch.

Wann ein eigenes Konto die ehrlichere Lösung ist

Ich sage es deutlich, auch wenn es gegen das Verkaufsinteresse mancher Berater geht: Bei Eltern jenseits der 75 oder mit schwerer Vorerkrankung ist ein simples Tagesgeld- oder Sparkonto oft die bessere Wahl. Sie zahlen monatlich denselben Betrag ein, das Geld gehört Ihnen vom ersten Tag an, es gibt keine Wartezeit und kein Risiko, am Ende draufzuzahlen.

Der einzige große Vorteil, den die Versicherung gegenüber dem Konto behält, ist der sofortige Schutz im Todesfall ab dem ersten Beitrag, sofern keine Wartezeit greift. Wenn Sie heute 40 Euro auf ein Konto legen und Ihre Mutter nächsten Monat stirbt, haben Sie 40 Euro. Bei einer Police über 8.000 Euro hätten Sie die volle Summe (außerhalb der Wartezeit). Diesen Unterschied müssen Sie gegen die Kostenfalle bei langer Laufzeit abwägen.

Mein praktischer Tipp zum Schluss: Holen Sie sich für Ihre konkreten Eltern zwei oder drei Angebote ein und lassen Sie sich nicht nur den Monatsbeitrag nennen, sondern die Gesamtsumme über die voraussichtliche Laufzeit und die Wartezeit. Wenn der Berater bei diesen zwei Zahlen ins Stocken gerät, gehen Sie zum nächsten. Und reden Sie vorher mit Ihren Eltern, denn ohne deren Unterschrift bleibt jeder Vergleich ohnehin nur Theorie.

Häufige Fragen

Kann ich eine Sterbegeldversicherung für meine Eltern abschließen, ohne dass sie zustimmen?+

Nein. Die zu versichernde Person muss dem Vertrag zustimmen und in der Regel unterschreiben, auch wenn Sie als Kind Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Das schreibt das Versicherungsvertragsgesetz vor, weil hier auf das Leben eines anderen Menschen versichert wird. Ohne Unterschrift der Eltern ist der Vertrag nicht gültig.

Bis zu welchem Alter der Eltern ist ein Abschluss noch möglich?+

Die meisten Anbieter nehmen Versicherte bis zum 75. Lebensjahr auf, einige bis 80 oder sogar 85. Je höher das Eintrittsalter, desto teurer der Beitrag und desto eher zahlen Sie über die Laufzeit mehr ein, als später ausgezahlt wird. Ab etwa 75 lohnt sich oft eher ein eigenes Konto.

Wer bekommt das Geld ausgezahlt, wenn meine Eltern sterben?+

Wenn Sie Versicherungsnehmer sind und sich selbst als bezugsberechtigte Person eintragen, geht die Summe direkt an Sie, nicht in den Nachlass. Das ist ein praktischer Vorteil: Das Geld ist sofort verfügbar, fällt nicht unter eine eventuelle Erbausschlagung und unterliegt keiner Wartezeit beim Nachlassgericht.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn die Eltern in den ersten Jahren sterben?+

Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung gilt meist eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit durch Krankheit, bekommen Sie in der Regel nur die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück, nicht die volle Summe. Bei einem Unfalltod wird dagegen sofort voll gezahlt.

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