Kostenübernahme und Hilfen

Wann müssen Geschwister die Beerdigungskosten übernehmen?

Von Andreas VollmerAktualisiert am 3. Februar 20267 Min. Lesezeit

Wann müssen Geschwister die Beerdigungskosten übernehmen? Rangfolge, anteilige Aufteilung nach § 426 BGB, ob der Anspruch einklagbar ist und wie Sie sich wehren.

Inhaltsverzeichnis
  1. Geschwister zahlen erst, wenn niemand vor ihnen steht
  2. Bestattungspflicht ist nicht gleich Kostentragungspflicht
  3. Erst der Nachlass, dann das eigene Geld
  4. Wie viel jedes Geschwister wirklich trägt
  5. Ist der Anteil der Geschwister einklagbar?
  6. Wenn das Geld einfach nicht da ist

Eine Schwester ruft an, die Stimme schon halb im Streit: Ihr Bruder hat die Beerdigung der Mutter organisiert, einen schönen Sarg, eine große Feier mit Caterer, und schickt ihr jetzt eine Rechnung über die Hälfte. 4.200 Euro. Sie hatte mit der ganzen Sache nichts zu tun, war nicht mal gefragt worden. Muss sie das zahlen?

Die Antwort ist ein klares Jein, und genau dieses Jein wollen die meisten Ratgeber nicht aussprechen. Sie schreiben eine Rangfolge hin, in der Geschwister irgendwo auf Platz vier auftauchen, und lassen es dann gut sein. Dabei fängt die eigentliche Frage erst danach an: ob es überhaupt so weit kommt, wie viel man wirklich schuldet und ob das jemand erzwingen kann.

Geschwister zahlen erst, wenn niemand vor ihnen steht

Es gibt in Deutschland keinen Automatismus, nach dem Geschwister einspringen. Sie stehen am Ende einer Reihe. Wer in dieser Reihe vor Ihnen steht und greifbar ist, wird zuerst herangezogen.

Die typische Rangfolge, die in den Bestattungsgesetzen der Länder steht, sieht so aus:

  1. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  2. volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. volljährige Geschwister
  5. Großeltern, dann Enkel

Lebt also noch ein Kind der oder des Verstorbenen, sind Sie als Geschwister außen vor. Das gilt selbst dann, wenn dieses Kind weit weg wohnt oder sich nicht kümmern will. Das Ordnungsamt arbeitet die Liste der Reihe nach ab. Erst wenn vor Ihnen niemand mehr ist, oder die Vorderen nachweislich nicht zahlen können, klopft das Amt bei den Geschwistern an.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Die Reihenfolge unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland im Wortlaut. Bundesweit gilt eine Bestattungspflicht, aber wer genau in welcher Position steht, regelt jedes Land selbst. In manchen Gesetzen tauchen Geschwister gar nicht ausdrücklich auf, sondern werden über die Formel “nächste Angehörige” mit erfasst. Wenn Sie eine Heranziehung vom Amt bekommen, lohnt der Blick ins Bestattungsgesetz genau Ihres Landes, nicht in irgendeine allgemeine Liste.

Bestattungspflicht ist nicht gleich Kostentragungspflicht

Das ist der Punkt, an dem ich in Beratungen am häufigsten Stirnrunzeln sehe. Es gibt zwei völlig verschiedene Pflichten, und sie hängen an unterschiedlichen Gesetzen.

Die Bestattungspflicht ist öffentliches Recht. Sie kommt aus dem Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes und sagt nur eines: Wer muss dafür sorgen, dass der Verstorbene würdig unter die Erde oder ins Urnengrab kommt. Diese Pflicht treffen Sie unabhängig davon, ob Sie erben, und unabhängig davon, ob Sie zum Bruder oder zur Schwester überhaupt noch Kontakt hatten.

Die Kostentragungspflicht ist Zivilrecht. § 1968 BGB sagt schlicht: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung. Wer also den Nachlass erbt, zahlt am Ende auch die Bestattung, egal ob er sich um die Organisation gekümmert hat oder nicht.

Diese Trennung hat handfeste Folgen. Sie können bestattungspflichtig sein, ohne Erbe zu sein. Dann müssen Sie zwar zunächst handeln und vielleicht vorlegen, holen sich das Geld aber vom Nachlass oder vom Erben zurück. Und umgekehrt: Schlagen alle Geschwister das Erbe aus, entfällt § 1968 als Grundlage. Was bleibt, ist die landesrechtliche Bestattungspflicht, die sich durch eine Erbausschlagung nicht abschütteln lässt.

Ich sage es deutlich, weil viele es falsch verstehen: Die Erbausschlagung schützt vor den Schulden des Verstorbenen. Sie schützt nicht zuverlässig vor der Beerdigungsrechnung, wenn Sie nach Landesrecht zu den Bestattungspflichtigen gehören.

Erst der Nachlass, dann das eigene Geld

Bevor irgendein Geschwister aus der eigenen Tasche zahlt, gilt eine eiserne Reihenfolge der Quellen. In der Praxis sieht die so aus:

Reihenfolge Wer oder was zahlt Grundlage
1. das Vermögen des Verstorbenen (Nachlass) § 1968 BGB
2. eine Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorge Vertrag
3. Schadensersatzpflichtige, etwa bei Unfall § 844 BGB
4. die bestattungspflichtigen Angehörigen Landesrecht
5. das Sozialamt, wenn Zahlung unzumutbar § 74 SGB XII

Hat die Mutter aus dem Beispiel oben 6.000 Euro auf dem Konto hinterlassen, ist die Frage nach der Geschwisteraufteilung halb erledigt. Die Beerdigung wird aus dem Nachlass bezahlt, fertig. Streit entsteht fast immer erst, wenn der Nachlass leer ist oder überschuldet, und plötzlich jemand privat einspringen soll.

Wie viel jedes Geschwister wirklich trägt

Jetzt zur eigentlichen Geldfrage. Sind mehrere Geschwister gemeinsam verpflichtet, zahlt nicht eines alles. Sie haften als sogenannte Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis teilen sie die Kosten, und zwar im Zweifel zu gleichen Köpfen.

Drei Geschwister, eine erstattungsfähige Bestattung von 6.000 Euro, macht 2.000 Euro pro Person. Hat eines davon die volle Summe an den Bestatter gezahlt, kann es von jedem der beiden anderen 2.000 Euro zurückverlangen. Diese Grundlage steht in § 426 BGB, dem Ausgleich unter Gesamtschuldnern.

Sind die Geschwister gleichzeitig Erben, gilt nicht mehr Kopfteil, sondern Erbquote. Wer die Hälfte erbt, trägt auch die Hälfte der Bestattung, wer ein Viertel erbt, ein Viertel.

Und hier kommt die entscheidende Bremse, die in der eingangs geschilderten Streitfrage alles ändert: Erstattungsfähig ist nur eine würdige, einfache Bestattung. Der Maßstab ist derselbe, den auch das Sozialamt nach § 74 SGB XII anlegt. Das Landgericht Heilbronn hat das in einem Urteil von 2023 (Az. Ad 7 S 1/22) noch einmal sauber durchdekliniert.

Was bedeutet das praktisch? Wer den Eichensarg, die Schmuckurne, eine große Trauerfeier mit Bewirtung und üppigem Blumenschmuck bestellt, trifft eine private Entscheidung. Den Aufpreis kann er von den Geschwistern nicht verlangen. Sie schulden nur ihren Anteil an einer schlichten, angemessenen Bestattung.

Bei der Schwester aus dem Beispiel hieße das: Von den 4.200 Euro, die ihr Bruder fordert, ist vielleicht die Hälfte eine angemessene Grundbestattung, der Rest ist sein persönlicher Wunsch nach einer großen Feier. Sie schuldet einen Anteil am angemessenen Teil, nicht die Hälfte vom Komfortpaket.

Grobe Orientierung, was als angemessen durchgeht und was nicht:

Erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig
einfacher Sarg oder schlichte Urne hochwertiger Eichensarg, Designerurne
Einäscherung, Überführung, Versorgung Bewirtung der Trauergäste, Catering
Friedhofsgebühren, Grab öffnen und schließen jahrelange Grabpflege im Voraus
schlichte Trauerfeier, Sargträger aufwendiger Grabstein, große Floristik

Ist der Anteil der Geschwister einklagbar?

Ja, er ist es. Genau das macht die Sache ernst. Wenn ein Geschwister bezahlt hat und die anderen ihren Teil verweigern, ist das kein Bittgang, sondern ein durchsetzbarer Anspruch.

Der Weg läuft in der Regel so:

  • Erst eine Aufforderung mit Frist und einer Kopie der Rechnungen. Setzt das in Verzug, laufen Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB.
  • Reagiert das andere Geschwister nicht, folgt der gerichtliche Mahnbescheid. Der ist günstig und zwingt zur Reaktion.
  • Wird widersprochen, landet die Sache vor dem Amts- oder Landgericht.

In meiner Erfahrung scheitern solche Klagen selten am Ob, sondern fast immer am Wie viel. Das zahlende Geschwister kommt mit der Vollrechnung, das andere wehrt sich mit dem Hinweis auf die einfache Bestattung, und das Gericht streicht zusammen. Deshalb mein Rat an beide Seiten: Belege sammeln, jede Position einzeln aufschlüsseln, und nicht pauschal die Hälfte einer Luxusbestattung fordern.

Wichtig ist auch die Frist. Der Ausgleichsanspruch verjährt in der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das zahlende Geschwister die Rechnung beglichen hat. Wer vier Jahre wartet und dann erst die Geschwister anschreibt, kann auf die Verjährung treffen und geht leer aus. Umgekehrt: Wenn Sie eine alte Forderung bekommen, prüfen Sie zuerst das Datum.

Wenn das Geld einfach nicht da ist

Es kommt vor, dass ein Geschwister verpflichtet ist, aber schlicht nicht zahlen kann. Kleine Rente, Grundsicherung, keine Rücklagen. Dann ist nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, sondern der Punkt, an dem das Sozialamt ins Spiel kommt.

Der Antrag läuft nach § 74 SGB XII. Das Amt prüft, ob es Ihnen zumutbar ist, die Kosten zu tragen. Maßstab ist Ihr Einkommen, nicht das des Verstorbenen. Liegt Ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze des § 85 SGB XII, übernimmt das Amt die erforderlichen Kosten der einfachen Bestattung. Stellen Sie den Antrag früh, am besten bevor Sie einen teuren Bestatter beauftragen, denn auch hier wird nur die schlichte Variante bezahlt.

Eines noch, weil ich es ständig richtigstellen muss: Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Beerdigung nicht über das Jobcenter. Die Bestattungskosten laufen immer über das Sozialamt nach § 74 SGB XII, egal welche Leistung Sie sonst beziehen. Ein Antrag beim Jobcenter kostet Sie nur Wochen.

Wenn Sie gerade eine Forderung von einem Geschwister oder einen Brief vom Ordnungsamt auf dem Tisch haben, machen Sie zuerst drei Dinge: Klären Sie, ob ein näherer Angehöriger vor Ihnen steht. Prüfen Sie, ob es einen Nachlass gibt, aus dem zuerst gezahlt werden muss. Und verlangen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung, bevor Sie auch nur einen Euro überweisen. In den meisten Streitfällen, die ich gesehen habe, schrumpft die geforderte Summe danach von allein.

Häufige Fragen

Müssen Geschwister immer die Beerdigungskosten zahlen?+

Nein. Geschwister stehen in der Rangfolge der Bestattungspflicht weit hinten, meist erst nach Ehepartner, Kindern und Eltern. Solange ein näherer Angehöriger lebt und greifbar ist, werden Geschwister gar nicht herangezogen. Erst wenn niemand vor ihnen da ist oder zahlen kann, kommen sie ins Spiel. Und auch dann gilt: zuerst muss der Nachlass die Kosten decken.

Sind die Beerdigungskosten unter Geschwistern einklagbar?+

Ja. Hat ein Geschwisterteil die Beerdigung allein bezahlt und waren mehrere gemeinsam verpflichtet, kann es von den anderen ihren Anteil verlangen, notfalls per Mahnbescheid oder Klage. Grundlage ist der Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB. Das Landgericht Heilbronn hat das 2023 noch einmal bestätigt (Az. Ad 7 S 1/22).

Wie werden die Beerdigungskosten unter mehreren Geschwistern aufgeteilt?+

Im Zweifel zu gleichen Teilen, also bei drei Geschwistern je ein Drittel. Sind die Geschwister Erben geworden, richtet sich die Aufteilung nach den Erbquoten. Erstattungsfähig ist aber nur eine würdige, einfache Bestattung. Wer eine teure Trauerfeier ausrichtet, bleibt auf dem Aufpreis allein sitzen.

Kann ich mich gegen die Beerdigungskosten meines Geschwisters wehren?+

Wenn Sie weder Erbe noch nach Landesrecht bestattungspflichtig sind, können Sie nicht herangezogen werden. Liegt ein näherer Angehöriger vor Ihnen, verweisen Sie darauf. Reicht Ihr Einkommen nicht, stellen Sie einen Antrag nach § 74 SGB XII beim Sozialamt. Den Ausgleichsanspruch eines Geschwisters können Sie nach drei Jahren über die Verjährung abwehren.

Das könnte dich auch interessieren

Wir verwenden Cookies, um unsere Inhalte und – nach Einwilligung – Werbung bereitzustellen. Mehr dazu in der Cookie-Richtlinie und Datenschutzerklärung.